VolksinitiativeAbstimmungstermin: 2026-11-29
Initiative zur Besteuerung von Ehepaaren
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
Vorlagetext
Der amtliche Wortlaut dieser Vorlage ist hier noch nicht erfasst. Er wird im Bundesblatt (Fedlex) veröffentlicht; bis dahin dienen die unten aufgeführten amtlichen Dokumente als Grundlage.
Amtliche Dokumente
Erläuterungen des BundesratesVolksabstimmung 27.09.2026 - Erläuterungen des BundesratesAnzeigenSchliessen
Original-PDF öffnenhttps://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE-%20Volksabstimmung%20vom%2027.%20September%202026%20-%20Erl%C3%A4uterungen%20des%20Bundesrates.pdf
## Volksabstimmung 27. September 2026 Erste Vorlage Neutralitätsinitiative Zweite Vorlage Ernährungsinitiative * * Erläuterungen des Bundesrates Herausgegeben von der Bundeskanzlei Redaktionsschluss: 19. Juni 2026 * * ## Erste Vorlage Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» | In Kürze | → | 4-5 | | --- | --- | --- | | Im Detail | → | 8 | | Argumente | → | 14 | | Abstimmungstext | → | 18 | ## Zweite Vorlage Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» | In Kürze | → | 6–7 | | --- | --- | --- | | Im Detail | → | 20 | | Argumente | → | 26 | | Abstimmungstext | → | 30 | * * ## In Kürze ## Neutralitätsinitiative Ausgangslage Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Die Initiative Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neu tralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militä rischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen. | Vorlage im Detail | → | 8 | | --- | --- | --- | | Argumente | → | 14 | | Abstimmungstext | → | 18 | * * ## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage # Wollen Sie die Volksinitiative # «Wahrung der schweizerischen Neutralität # (Neutralitätsinitiative)» annehmen? ## Nein Empfehlung von Empfehlung von Bundesrat und Parlament ## Nein Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitäts praxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken. admin.ch/neutralitaetsinitiative ## Ja Empfehlung des ## Empfehlung des ## Initiativkomitees ## Ja Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege. * * ## In Kürze ## Ernährungsinitiative ## Ausgangslage Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundes verfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen. ## Die Initiative Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden. | Vorlage im Detail | → | 20 | | --- | --- | --- | | Argumente | → | 26 | | Abstimmungstext | → | 30 | * * ## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage Abstimmungsfrage # Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebens mittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen? ## Nein Empfehlung von Empfehlung von Bundesrat und Parlament ## Nein Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernäh rungs gewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten ver ursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken. admin.ch/ernaehrungsinitiative ## Ja Empfehlung des ## Empfehlung des ## Initiativkomitees ## Ja Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt. Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser stärken. initiative-fuer-eine-sichere-ernaehrung.ch * * ## Im Detail # Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» * * 9 ## Ausgangslage Dauernde und bewaffnete Neutralität Neutralität in der Verfassung Neutralität im Völkerrecht Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt. Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität. Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen. Angriff auf neutrale Staaten Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität. Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen. * * 10 Neutralität in der Praxis Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, 1 wie regelmässige Umfragen zeigen. Neutralität und gute Dienste Neutralitätspraxis und Krieg gegen die Ukraine Kritik an Übernahme von Sanktionen Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht. Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht. 1 Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie «Sicherheit»). * * 11 Forderungen der Initiative Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll ausdrücklich stehen, dass: – die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist, – die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf, ## Wesentliche Forderungen bereits erfüllt – eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird, – sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf, – die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen krieg führende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO), – die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können, – die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll. Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten: – Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend. – Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO). – Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten. – Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen. Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet. – Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis. * * 12 Folgen der Initiative Einschränkung der Verteidigungs fähigkeit Keine Wahl bei Sanktionen Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung der Schweizer Rüstungsindustrie führen. Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken: Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwä- gung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten. * * 13 * * 14 ## Argumente ## Initiativkomitee ## Neutralität oder Krieg Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhun derte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Sie schützt uns nur, wenn sie glaub würdig und verlässlich bleibt. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt. Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Neutralität bedeutet, keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab. Nicht von Fall zu Fall ## Nicht militärische Zwangsmass nahmen töten Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Unser Land darf keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten. Die gefährliche Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Der Schweiz ging es immer besser, wenn sie an der strikten Neutralität festhielt. Dabei ist wichtig, dass der Staat, Regierung und Parlament, strikt neutral bleiben. Es gibt aber keine Gesinnungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Jeder kann seine eigene Meinung sagen. Die Neutralität schützt die Meinungsfreiheit. Zur umfassenden Neutralität gehört der Verzicht auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen treffen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder. Sie führen zu Hunger, Not und Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen. * * 15 Die schweizerische Neutralität stoppt Machtmissbrauch und Kriegsrausch Neutralität stiftet Frieden Empfehlung des Initiativkomitees Neutralität ist der Schutzschild, der die Schweiz stark gemacht hat. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen. Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegen- über der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu verhindern und Frieden zu fördern. Sie leistet für alle Leidtragenden humanitäre Hilfe. Die Weltlage verschlimmert sich. Deshalb muss die Schweiz gerade jetzt an ihrer bewährten Neutralität festhalten. Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitäts initiative. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: neutralitaet-ja.ch * * 16 ## Argumente ## Bundesrat und Parlament Handlungsspiel raum im Interesse der Schweiz Gefährdet die Sicherheit der Schweiz Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Bundesrat und Parlament sind vom Wert der Neutralität überzeugt. Die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Sie ist gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage wichtig. Die Initiative würde diesen notwendigen Spielraum stark einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab: Die Schweiz ist und bleibt neutral. Sie wendet die Neutralität gezielt für ihre Interessen an. Dafür braucht es Handlungsspielraum. Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Die Initiative möchte die Neutralität dagegen starr definieren. Damit schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis anhin zu schützen. ## Rüstungsindustrie würde geschwächt Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen, in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt. Um sich zu verteidigen, braucht die Schweiz eine starke Rüstungsindustrie. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Dadurch gefährdet die Initiative die Schweizer Technologie- und Rüstungsbranche. * * 17 Kurswechsel in Sanktionspolitik Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sie setzt sich für das Völkerrecht ein. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse. Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen anderer Staaten auslösen. Kein Mehrwert Empfehlung von Bundesrat und Parlament Die Initiative verankert teilweise bereits gelebte Praxis. Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht, wie in der Sicherheits- und Sanktionspolitik, schadet sie den Inte ressen der Schweiz. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen. ## Nein admin.ch/neutralitaetsinitiative * * 18 ## § ## Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss # Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität Bundesbeschluss Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen (Neutralitätsinitiative)» Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, _Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,_ 1 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 2, nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative nach Prüfung der am 11. April 2024 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung2 eingereichten Volksinitiative 1, «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Prüfung der am 11. April 20242 eingereichten Volksinitiative 3 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20243, beschliesst:3 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, _beschliesst:_ _beschliesst:_ ## Art. 1 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität Art. 1 1 (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität breitet. breitet. (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- 2 Sie lautet: breitet. 2 Sie lautet: 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: _Art. 54a_ Schweizerische Neutralität _Art. 54a⁴_ Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. _Art. 54a_ 4Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist 122 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri- Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen eines solchen Angriffs. 3 Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg- Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-Lö- sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö- sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 1 SR 101 21 SR BBl 101 2024 1206 132 BBl BBl SR 101 2024 2024 3136 1206 243 BBl Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von BBl 2024 2024 3136 1206 34 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen BBl 2024 3136 4 der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen * * 19 Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. * * 20 Im Detail # Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trink wasser (Ernährungsinitiative)» | Argumente Initiativkomitee | $rightarrow$ | 26 | | --- | --- | --- | | Argumente Bundesrat und Parlament | $rightarrow$ | 28 | | Abstimmungstext | $rightarrow$ | 30 | * * 21 Ausgangslage Lebensmittel versorgung Umweltschutz in der Landwirtschaft Weiterentwicklung der Agrarpolitik Forderungen der Initiative Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute etwas weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz konsumiert werden. Der Rest kommt aus dem Ausland. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die Schweiz also auf Importe angewiesen. Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut. Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu schützen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt. So werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt. Trotz dieser Fortschritte sehen Bundesrat und Parlament weiteren Handlungsbedarf. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten. Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3. Quartal 2026 1 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert. Um mit der gleichen Flä- che mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und konsumiert werden. Weiter will die Initiative, dass sauberes Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu denen die Bevölkerung Zugang haben muss. Zudem will sie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger weiter reduzieren. Die Vorgaben der Initiative müssen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden. 1 Agrarpolitik 2030+ ( blw.admin.ch > Agrarpolitik > Laufende agrarpolitische Projekte > Agrarpolitik 2030+); bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates am 19. Juni 2026 lag die Vernehmlassungsvorlage noch nicht vor. * * 22 Selbstversorgung stärken Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst. Der sogenannte Netto- Selbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren 2 2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent. Das Initiativkomitee fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf mindestens 70 Prozent. Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen. Auch für den Bundesrat ist die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades ein Anliegen. Er sieht vor, diesen bis ins Jahr 2050 auf mindestens 50 Prozent zu 3 erhöhen. ## Selbstversorgungsgrad Der Selbstversorgungsgrad gibt an, welcher Anteil der im Inland konsumierten Lebensmittel auch im Inland produziert wird – gemessen in Kalorien. Es wird zwischen Brutto-Selbstversorgungsgrad und Netto-Selbstversorgungsgrad unterschieden. Beim Netto- Selbstversorgungsgrad wird berücksichtigt, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Für die Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades wird die im Inland produzierte Menge an tierischen Lebensmitteln um den Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird. Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie widerstandsfähig ein Land gegenüber internationalen Liefer engpässen oder Krisen ist. Der Selbstversorgungsgrad erlaubt aber keine Aussage darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln hat. Er zeigt auch nicht auf, wie stark die Schweizer Landwirtschaft von wichtigen Produktionsmitteln, wie zum Beispiel Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut, abhängig ist. Diese werden häufig aus dem Ausland eingeführt. 2 Der Agrarbericht 2025 weist aus, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad 2022 und 2023 bei 46 Prozent lag und 2024 bei 42 Prozent ( agrarbericht.ch > Markt > Selbstversorgungsgrad). 3 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», Bericht des Bundes rates vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar
Botschaft des Bundesrates25.018 «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». VolksinitiativeAnzeigenSchliessen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250018
Beschreibung Botschaft vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen» Ausgangslage Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025 Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Mitte-Partei ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab, da sie im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung steht, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat. Die Initiative will in der Verfassung festschreiben, dass die Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung weiterhin zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber unverheirateten Personen steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Die konkrete Umsetzung bliebe dem Parlament überlassen. Mögliche Modelle der gemeinsamen Besteuerung sind verschiedene Formen des Splittings und die sogenannte alternative Steuerberechnung (siehe auch Glossar). Sollte das Parlament drei Jahre nach Annahme der Initiative noch keine entsprechenden Gesetzesbestimmungen verabschiedet haben, verlangt die Initiative in der Übergangsbestimmung eine Umsetzung durch den Bundesrat mittels einer Verordnung. Dabei soll der Bundesrat die Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Personen bei der direkten Bundessteuer mit dem Modell der alternativen Steuerberechnung sicherstellen: Konkret würde für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung gemäss heutigem Recht jeweils eine alternative Steuerberechnung anhand der geltenden Tarife und Abzüge für Unverheiratete vorgenommen und dem Ehepaar anschliessend der niedrigere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt. Benachteiligungen von Unverheirateten bleiben bestehen Der Bundesrat teilt das Ziel, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen. Er lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab. Die Frage des Besteuerungsmodells soll dem Gesetzgeber überlassen und dessen Spielraum durch eine Verfassungsvorgabe nicht unnötig eingeschränkt werden. Die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren kann mittels gemeinsamer als auch mittels individueller Besteuerung vermieden werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung erarbeitet, die gleichzeitig auch als indirekter Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» dient. Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» steht zu dieser Vorlage im Widerspruch. Die Initiative der Mitte-Partei würde zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren abschaffen, anders als die Individualbesteuerung aber keine Zivilstandsneutralität herstellen. Je nach Konstellation würde die bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren in derselben wirtschaftlichen Situation weiterbestehen oder sogar noch verstärkt. Ein Vollsplitting würde die Vorgaben der Volksinitiative zwar vollumfänglich erfüllen, der Preis wäre jedoch eine vergleichsweise hohe Belastung von unverheirateten Personen. Zudem resultieren bei einem Vollsplitting hohe Mindereinnahmen, zumindest wenn es auf Grundlage des heutigen Tarifs eingeführt würde. Bei einer alternativen Steuerberechnung erfolgt bei Ehepaaren mit ungleichmässiger Einkommensverteilung im Ergebnis keine Zusammenrechnung der Einkünfte, was zu ungleichen Steuerbelastungen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führt; allerdings sieht die Übergangsbestimmung der Volksinitiative explizit eine Umsetzung mittels alternativer Steuerberechnung vor. Die Erwerbsanreize für Zweitverdienende sind bei einer gemeinsamen Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert und die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials könnten nicht gleichermassen genutzt werden. Finanzielle Auswirkungen Die Auswirkungen der Volksinitiative auf die Steuerbelastung und auf die Einnahmen hängen von der konkreten gesetzlichen Umsetzung ab. Die Volksinitiative lässt dem Parlament diesbezüglich einen erheblichen Spielraum. Dieser betrifft neben der Wahl des Modells und der Gestaltung der Abzüge insbesondere auch die Festlegung der Steuertarife, die für die finanziellen Auswirkungen entscheidend ist. Setzt der Bundesrat die Initiative provisorisch auf dem Verordnungsweg mittels der alternativen Steuerberechnung um, ist er an den geltenden Tarif und die Abzüge für unverheiratete Personen gebunden. Die Mindereinnahmen lassen sich in diesem Fall grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr schätzen. Die untere Bandbreite ergibt sich, wenn unverheiratete Personen mit Kindern künftig nicht mehr vom günstigeren Verheiratetentarif profitieren könnten und zugleich die zivilstandsabhängigen Abzüge für Ehepaare, der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug, abgeschafft würden. Diese Mindereinnahmen fallen grundsätzlich beim Bund an. Weil die Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligt sind, würden jedoch 21,2% der Mindereinnahmen auch zulasten der Kantone gehen. Glossar Splitting-Modelle: Das Splitting ist eine Form der gemeinsamen Besteuerung, bei welchem die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden. Das steuerbare Einkommen des Ehepaars wird für die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes durch einen Splittingfaktor geteilt. Beim Vollsplitting beträgt der Splittingfaktor zwei; beim Teilsplitting ist er niedriger als zwei. Der so ermittelte Steuersatz wird auf das gesamte steuerbare Einkommen des Ehepaars angewendet. Alternative Steuerberechnung: Das Modell der alternativen Steuerberechnung beinhaltet Elemente der gemeinsamen und der individuellen Besteuerung. In einem ersten Schritt werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet. Auf das so ermittelte Einkommen wird der Tarif für verheiratete Personen angewendet. In einem zweiten Schritt erfolgt eine alternative Berechnung der Steuerbelastung, die sich an die individuelle Besteuerung von unverheirateten Personen anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbeträge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt. Verhandlungen SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 15.09.2025 Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe hat schweren Stand Die Volksinitiative der Mitte für eine Abschaffung der Heiratsstrafe stösst im Nationalrat auf wenig Gegenliebe. Wie die vorberatende Kommission und der Bundesrat verwies eine Mehrheit auf die Individualbesteuerung. Das Volksbegehren zementiere Überholtes. Der Rat setzt die Debatte am Mittwoch fort. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Ihre Sprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagte am Montag, die Initiative wolle das Einkommen von Ehepaaren für die Bundessteuer zusammenzählen und niemanden gegenüber Ehepaaren besserstellen. Das führe zu Steuerausfällen zwischen 700 Millionen und 3 Milliarden Franken je nach Modell. Profitieren würden Ehepaare mit hohen bis sehr hohen Einkommen. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung sei vorzuziehen, denn sie sei vom Zivilstand unabhängig. Leo Müller (Mitte/LU) warb für die Initiative. Einfach umzusetzen, verlange sie keinen Systemwechsel bei den Kantonen. 21 der 26 Stände lehnten die Individualbesteuerung ab. Ausser bei der Bundessteuer sei die Heiratsstrafe abgeschafft. Die Initiative biete eine elegante Lösung ohne 1800 neue Steuerbeamte, Systemwechsel und Eingriff in Kantonskompetenzen. Zweifel an Höhe der Steuerausfälle Unterstützung fand die Initiative bei der SVP und den beiden kleinen Parteien EVP und EDU. Paolo Pamini (SVP/TI) nannte die Individualbesteuerung ein gefährliches Präjudiz. Demnächst könnte man so auch die Sozialversicherungsleistungen individualisieren, bei denen man doch ein Splitting kenne. Neben Voten für die Familie als Keimzelle und Kitt der Gesellschaft bezweifelten die Befürworter die genannten Steuerausfälle beim Bund. Das seien reine Fantasiegebilde, solange das Parlament die Tarife und Modelle nicht in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet habe, sagte Markus Ritter (Mitte/SG). Bürokratiemonster auf beiden Seiten Beide Seiten warfen sich die Schaffung von Bürokratiemonstern vor. Die Befürworter führten die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen bei der Individualbesteuerung an. Zudem müsste das Vermögen jeweils separat aufgeführt werden - ein Alptraum etwa bei Wohn- oder Mieteigentum und Vermögenserträgen. Die Gegner wollten wissen, welchen Aufwand das im Raum stehende alternative Berechnungsmodell der Ehepaarbesteuerung verursacht. Dabei müsste die Steuererbemessung eines Ehepaars mit der von Einzelpersonen oder Konkubinatspaaren verglichen werden. Die günstigere Variante sollte dann beim Ehepaar zum Tragen kommen. Gesellschaftspolitische Grundsatzfragen Nicht allein die Ratslinke warf der Mitte und der konservativen Ratsseite vor, in einer Gesellschaft unterschiedlicher Partnerschafts- und Lebensformen eine Form zu privilegieren und ein überholtes Gesellschaftsmodell zu zementieren. Jürg Grossen (GLP/BE) erklärte, mit der Individualbesteuerung sei das Steuersystem endlich in der Gegenwart angekommen. Franziska Ryser (Güne/SG) sagte, die Initiative komme allein den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Die anderen müssten die Steuerausfälle von 2,4 Milliarden Franken bei einem Vollsplitting-Modell schlucken. Die Präsidentin der FDP-Frauen, Bettina Balmer (FDP/ZH), erklärte, die individuelle Besteuerung sei seit 40 Jahren eine unerfüllte Forderung des Bundesgerichts. Die Initiative blende das aus und schaffe neue Tarifunterschiede. Die FDP-Frauen sind als Urheberinnen der Steuergerechtigkeits-Initiative die Patinnen der Individualbesteuerung. SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 17.09.2025 Nationalrat empfiehlt Heiratsstrafen-Initiative zur Ablehnung Der Nationalrat empfiehlt die Initiative der Mitte zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ohne Gegenvorschlag mit 99 zu 92 Stimmen zur Ablehnung. Er hält das vorgeschlagene Modell für untauglich und bevorzugt die Individualbesteuerung. Dem Entscheid ging eine auf zwei Tage verteilte Debatte voran. Die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" geht an den Ständerat. In der am Mittwoch fortgesetzten Debatte vom Montag wollte der Nationalrat eine steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren nicht in der Verfassung festschreiben. Eine vom Zivilstand unabhängige Besteuerung lasse sich so nicht erreichen, was eigentlich das Ziel sein sollte. Die im Juni beschlossene Individualbesteuerung erreiche das jedoch und wahre den Spielraum, indem sie nicht in der Verfassung festgeschrieben sei. Dem Bund könnten je nach Umsetzung der Initiative 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen, einzelne Rednerinnen und Redner sprachen sogar von 3 Milliarden Franken. Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 600 Millionen Franken. Mehraufwand für Kantone Die Mitte als Initiantin, die SVP sowie EVP und EDU machten geltend, eine Mehrheit der Kantone lehne die Individualbesteuerung ab. Der ohne Not erzwungene Systemwechsel führe für sie zu 1700 zusätzlichen Steuerbeamten und Mehrkosten von 150 Millionen Franken, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Regina Durrer-Knobel (Mitte/NW) erklärte, die Initiative komme ohne einen Mahnfinger aus und überlasse den Entscheid über die Lebensweise jenen, denen er zustehe, nämlich den Betroffenen. Die Individualbesteuerung erwecke hingegen den Eindruck: "Frauen geht endlich arbeiten". Als verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Sackgasse bezeichnete Regine Sauter (FDP/ZH) das Volksbegehren. Die Ehe werde in der Verfassung als privilegierte Lebensform verankert. Beschäftigungsanreize würden ausbleiben. Hohe Steuerausfälle wären die Folge. Die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen Individualbesteuerung 2026 an der Urne Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter bat den Rat ebenfalls um Ablehnung der Initiative. Die Individualbesteuerung komme voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 zur eidgenössischen Abstimmung. Rund 650'000 Ehepaare seien aktuell von der Heiratsstrafe betroffen, etwa gleich viele profitierten hingegen von einem Steuerbonus in Form von Abzügen und tieferen Tarifen. Bei einer Umsetzung der Initiative würden Unverheiratete sowie tiefere und mittlere Einkommen benachteiligt. Auch sie sei gegen die Heiratsstrafe, diese lasse sich aber über die Individualbesteuerung abschaffen. Eine Privilegierung von Ehepaaren in der Bundesverfassung würde den steuerlichen Spielraum allzu stark einschränken. Nicht zuletzt würde das die Heiratsstrafe lediglich bei der Bundessteuer ausräumen, nicht aber bei den Kantonen. Dort gebe es namentlich bei Ehepaaren mit Kindern noch gewisse Schlechterstellungen. Auch Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP) sagte, die Heiratsstrafe sei in den Kantonen nicht überall beseitigt. Die Individualbesteuerung hingegen behebe sie durch ein vom Zivilstand unabhängiges System. Nach aktuellem Stand würden zehn Kantone die Individualbesteuerung begrüssen und 16 sie ablehnen. Lange Vorgeschichte Die Initiative der Mitte will in der Verfassung festschreiben, dass das Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung zusammengerechnet wird. Die heute geltende Gemeinschaftsbesteuerung von Ehepaaren soll damit weiterbestehen. Der Gesetzgeber soll garantieren, dass Ehepaare gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden. Sechs Kantone (OW, SZ, SG, AI, TI, VS) haben bereits das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung beschlossen, für das acht Kantone nötig sind. In drei weiteren Ständen (UR, NW, AR) sind Parlamentsentscheide hängig. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren lehnt den Systemwechsel ab. Gleichzeitig sammeln SVP, Mitte, EVP und EDU Unterschriften für das Referendum. 2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, annullierte das Bundesgericht die das Resultat. Die Mitte gleiste das Volksbegehren danach neu auf. SDA-Meldung Debatte im Ständerat, 04.06.2026 Parlament sagt Nein zur Steuer-Heiratsstrafe der Mitte Das Stimmvolk hat im März der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt, und dabei soll es bleiben. Der Ständerat hat mit knappem Mehr entschieden, den Stimmenden ein Nein zur Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe bei den Steuern zu empfehlen. Damit steht die Nein-Empfehlung des Parlaments. Die Initiative fordert die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Sie schlägt aber nicht individuelle Steuern unabhängig vom Zivilstand vor, sondern sie will Verheiratete wie heute gemeinsam veranlagen. Gesetzesbestimmungen sollen verhindern, dass Verheiratete gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden. Für Mehrheit kein gangbarer Weg Für eine knappe Mehrheit im Ständerat ist das aber kein gangbarer Weg: Mit 24 zu 21 Stimmen beschloss der Rat am Donnerstag sein Nein zur Initiative. Für ein Ja stimmten Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP. Der Nationalrat - auch er mit knappem Mehr - und der Bundesrat lehnen das Begehren ebenfalls ab. Die Mitte-Partei hielt nach dem Ja zur Einführung der vom Zivilstand unabhängigen Individualbesteuerung an ihrer Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen", fest. Die Mehrheit im Ständerat forderte indes, den Entscheid vom 8. März zu respektieren. Wiederholt fielen die Worte "Zwängerei" und "Trötzle". Das Hauptziel der Initiative sei mit dem Ja zur zivilstandsneutralen Individualbesteuerung erfüllt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Würde sie an der Urne angenommen, entstünde "eine unmögliche Situation". "Man bekommt den Eindruck, als könnte man eine Abstimmung ausradieren, nur weil sie einem nicht gefallen hat", stellte Eva Herzog (SP/BS) fest. Einverdiener-Abzüge für Ehepaare könnten die Kantone auch bei der Umsetzung der Individualbesteuerung einführen. "Keine neuen Diskriminierungen" Das Ja-Lager bedauerte, dass nicht gleichzeitig über die Individualbesteueurung und die Initiative abgestimmt worden sei. "Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative", sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Wer eine Änderung bei der Heiratsstrafe gewollt habe, habe keine andere Wahl gehabt, als zuzustimmen. Die Initiative schaffe keine neuen Diskriminierungen und anerkenne unterschiedliche Lebensmodelle, führte Pirmin Bischof (Mitte/SO) aus und griff damit ein Argument gegen die Individualbesteuerung wieder auf. Ob beide Partner gleich viel verdienten oder ob einer beruflich zurückstecke, habe das Paar zu entscheiden und nicht der Steuervogt. Peter Hegglin (Mitte/ZG) nannte als Beispiel Familien mit Einkünften von 150'000 Franken. Bei einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent bezahle die Familie mit Individualbesteuerung künftig noch 227 Franken Bundessteuer, 1108 Franken weniger als heute. Mit nur einem Einkommen dieser Höhe wären es aber 4928 Franken Bundessteuer oder 2500 Franken mehr als derzeit. "Ist das gerecht?" Ein Widerspruch Bei einem Ja zur Initiative gäbe es einen Widerspruch zwischen der Individualbesteuerung und der neuen Verfassungsbestimmung, gab Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken. Die individuelle Steuer wäre dann verfassungswidrig, aber nur auf Bundesebene. In den Kantonen bliebe das Gesetz über die Individualbesteuerung relevant. Erneute Anpassungen müssten im Parlament eine Mehrheit finden und wären wieder referendumsfähig. "Das tönt wie ein Perpetuum mobile". Sie hoffe auf eine Abstimmung im November, um rasch Klarheit zu schaffen. Das wünschten auch die Kantone. In der Debatte wurden die Kosten durch die Initiative ein Thema. Dem Bund könnten je nach Umsetzung 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Bei einem Vollsplitting wären es bis zu 3 Milliarden Franken, gab Herzog zu bedenken. Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Grund sind die vom Parlament neu gestalteten Steuertarife. Hinzu kommen je nach Umsetzung in den Kantonen weitere Ausfälle auf Kantons- und Gemeindeebene. Kantone und Gemeinden haben für den Systemwechsel Zeit bis längstens am 1. Januar 2032. Auskünfte Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wak.cer@parl.admin.ch Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Amtliche Kurzinformation (admin.ch)admin.ch · NeutralitätsinitiativeAnzeigenSchliessen
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Kurzbeschreibung des Bundes Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen. Amtliche Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?
Standpunkte (zugeschrieben)admin.ch · Standpunkte · NeutralitätsinitiativeAnzeigenSchliessen
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Zugeschriebene Standpunkte (keine Feststellung von Tatsachen): Empfehlung von Bundesrat und Parlament Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken. Empfehlung des Initiativkomitees Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
Hinweise zum Text
Volksinitiative · Geschäft 25.018