VolksinitiativeAbstimmungstermin: 2026-11-29

Initiative zur Besteuerung von Ehepaaren

Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

Art der Aussage

Ihre eigene Formulierung dessen, was die Vorlage aus Ihrer Sicht bewirkt.

Eine Aussage pro Prüfung, möglichst konkret und als Frage formuliert. 0/1200

Vorlagetext

Der amtliche Wortlaut dieser Vorlage ist hier noch nicht erfasst. Er wird im Bundesblatt (Fedlex) veröffentlicht; bis dahin dienen die unten aufgeführten amtlichen Dokumente als Grundlage.

Amtliche Dokumente

Erläuterungen des BundesratesVolksabstimmung 27.09.2026 - Erläuterungen des BundesratesAnzeigen

Original-PDF öffnenhttps://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE-%20Volksabstimmung%20vom%2027.%20September%202026%20-%20Erl%C3%A4uterungen%20des%20Bundesrates.pdf

## Volksabstimmung

27. September 2026

Erste Vorlage

Neutralitätsinitiative

Zweite Vorlage

Ernährungsinitiative
* *

Erläuterungen des Bundesrates
Herausgegeben von der Bundeskanzlei
Redaktionsschluss: 19. Juni 2026
* *

## Erste Vorlage

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

| In Kürze | → | 4-5 |
| --- | --- | --- |
| Im Detail | → | 8 |
| Argumente | → | 14 |
| Abstimmungstext | → | 18 |

## Zweite Vorlage

Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

| In Kürze | → | 6–7 |
| --- | --- | --- |
| Im Detail | → | 20 |
| Argumente | → | 26 |
| Abstimmungstext | → | 30 |
* *

## In Kürze

## Neutralitätsinitiative

Ausgangslage

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um
ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu
schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre
guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um
ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die
Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff
Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend
übernommen.

Die Initiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und
will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neu
tralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die
Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten –
ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher
Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militä
rischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten
ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten
Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass
Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz
ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

| Vorlage im Detail | → | 8 |
| --- | --- | --- |
| Argumente | → | 14 |
| Abstimmungstext | → | 18 |
* *

## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage

# Wollen Sie die Volksinitiative

# «Wahrung der schweizerischen Neutralität

# (Neutralitätsinitiative)» annehmen?

## Nein Empfehlung von

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

## Nein

Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitäts
praxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute
den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im
Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch
bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde
diesen Spielraum einschränken.

admin.ch/neutralitaetsinitiative

## Ja Empfehlung des

## Empfehlung des

## Initiativkomitees

## Ja

Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor
Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand
ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die
Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet
und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
* *

## In Kürze

## Ernährungsinitiative

## Ausgangslage

Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu
einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren
Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten
Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundes
verfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz
von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer
Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.

## Die Initiative

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich
mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel
im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die
Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit
der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die
Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen
sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten.
Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert
zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.

| Vorlage im Detail | → | 20 |
| --- | --- | --- |
| Argumente | → | 26 |
| Abstimmungstext | → | 30 |
* *

## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage

Abstimmungsfrage

# Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebens mittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen?

## Nein Empfehlung von

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

## Nein

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit.
Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der
Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernäh
rungs gewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten ver
ursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und
Konsumenten einschränken.

admin.ch/ernaehrungsinitiative

## Ja Empfehlung des

## Empfehlung des

## Initiativkomitees

## Ja

Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute
nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst
zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt.
Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor
allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser
stärken.

initiative-fuer-eine-sichere-ernaehrung.ch
* *

## Im Detail

# Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
* *

9

## Ausgangslage

Dauernde
und bewaffnete
Neutralität

Neutralität in
der Verfassung

Neutralität
im Völkerrecht

Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt.
Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz
bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität
der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität.

Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der
Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die
Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament
nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der
Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und
Wohlstand zu schützen.

Angriff auf
neutrale Staaten

Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im
Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die
Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die
Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat
gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter
anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen,
kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den
Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen.
Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der
Anwendung der Neutralität.

Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das
Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu
auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.
* *

10

Neutralität in
der Praxis

Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der
Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die
Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und
wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz
Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität
geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt,
1
wie regelmässige Umfragen zeigen.

Neutralität
und gute Dienste

Neutralitätspraxis
und Krieg gegen
die Ukraine

Kritik an Übernahme
von Sanktionen

Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als
Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste
anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen
Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden.

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die
Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert.
Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische
Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen
der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und
dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt
und welche nicht.

Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass
die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die
Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die
Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor
diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht.

1 Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH
Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie
«Sicherheit»).
* *

11

Forderungen der Initiative

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in
einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll
ausdrücklich stehen, dass:

– die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist,

– die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis
beitreten darf,

## Wesentliche Forderungen bereits erfüllt

– eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig
ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird
oder ein solcher Angriff vorbereitet wird,

– sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf,

– die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen krieg
führende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen
sind Sanktionen der UNO),

– die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können,

– die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin
nutzen soll.

Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates
und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

– Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher
bereits immerwährend.

– Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute
keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B.
der NATO).

– Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.

– Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen.
Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.

– Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die
Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.
* *

12

Folgen der Initiative

Einschränkung
der Verteidigungs
fähigkeit

Keine Wahl bei
Sanktionen

Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die
Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen,
insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei
Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder
nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die
Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis
mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die
Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen
zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn
die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein
solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der
Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung
der Schweizer Rüstungsindustrie führen.

Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung,
wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum
der Schweiz einschränken:

Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz
internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten
übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die
Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU
gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen
hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen
allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen
werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der
Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz,
teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwä-
gung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die
Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine
die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer
Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten.
* *

13
* *

14

## Argumente

## Initiativkomitee

## Neutralität oder Krieg

Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhun derte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Sie schützt uns nur, wenn sie glaub würdig und verlässlich bleibt. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt.

Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor
den Schrecken des Krieges bewahrt. Neutralität bedeutet,
keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und
umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.

Nicht von Fall zu Fall

## Nicht militärische Zwangsmass nahmen töten

Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern
immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Unser Land darf keinem Militär-
oder Verteidigungsbündnis beitreten. Die gefährliche
Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in
militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Der Schweiz ging
es immer besser, wenn sie an der strikten Neutralität festhielt.
Dabei ist wichtig, dass der Staat, Regierung und Parlament,
strikt neutral bleiben. Es gibt aber keine Gesinnungsneutralität
für die Bürgerinnen und Bürger. Jeder kann seine eigene
Meinung sagen. Die Neutralität schützt die Meinungsfreiheit.

Zur umfassenden Neutralität gehört der Verzicht auf
wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen treffen
selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung,
besonders Frauen und Kinder. Sie führen zu Hunger, Not und
Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen.
* *

15

Die schweizerische Neutralität stoppt Machtmissbrauch und Kriegsrausch

Neutralität stiftet Frieden

Empfehlung des Initiativkomitees

Neutralität ist der Schutzschild, der die Schweiz stark
gemacht hat. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene
Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf
Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen.

Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegen-
über der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu
verhindern und Frieden zu fördern. Sie leistet für alle Leidtragenden humanitäre Hilfe. Die Weltlage verschlimmert sich.
Deshalb muss die Schweiz gerade jetzt an ihrer bewährten
Neutralität festhalten.

Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitäts
initiative.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

neutralitaet-ja.ch
* *

16

## Argumente

## Bundesrat und Parlament

Handlungsspiel raum im Interesse der Schweiz

Gefährdet die Sicherheit der Schweiz

Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Bundesrat und Parlament sind vom Wert der Neutralität überzeugt. Die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Sie ist gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage wichtig. Die Initiative würde diesen notwendigen Spielraum stark einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab:

Die Schweiz ist und bleibt neutral. Sie wendet die Neutralität gezielt für ihre Interessen an. Dafür braucht es Handlungsspielraum. Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das
Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Die Initiative
möchte die Neutralität dagegen starr definieren. Damit
schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der
Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis
anhin zu schützen.

## Rüstungsindustrie würde geschwächt

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch
die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst
geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die
Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das
gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen,
in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche
Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt.

Um sich zu verteidigen, braucht die Schweiz eine starke
Rüstungsindustrie. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt
dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Dadurch gefährdet die Initiative die Schweizer
Technologie- und Rüstungsbranche.
* *

17

Kurswechsel in Sanktionspolitik

Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sie setzt sich für
das Völkerrecht ein. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument,
um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der
internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung
profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse.
Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen
kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte
negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der
Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen
anderer Staaten auslösen.

Kein Mehrwert

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Die Initiative verankert teilweise bereits gelebte Praxis.
Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht,
wie in der Sicherheits- und Sanktionspolitik, schadet sie den
Inte ressen der Schweiz.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen
Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen.

## Nein

admin.ch/neutralitaetsinitiative
* *

18

## §

## Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss

# Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Abstimmungstext

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität Bundesbeschluss
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen
(Neutralitätsinitiative)» Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
vom 20. März 2026

vom 20. März 2026
vom 20. März 2026
vom 20. März 2026

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,

_Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,_ 1
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 2,

nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative
nach Prüfung der am 11. April 2024 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung2 eingereichten Volksinitiative 1,

«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»,

«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Prüfung der am 11. April 20242 eingereichten Volksinitiative 3
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024,
«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20243,
beschliesst:3
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024,
_beschliesst:_

_beschliesst:_

## Art. 1 Art. 1 1

Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
Art. 1 1
(Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
(Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
breitet.
breitet. (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-
2 Sie lautet:

breitet. 2
Sie lautet:
2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

_Art. 54a_ Schweizerische Neutralität
_Art. 54a⁴_ Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

_Art. 54a_ 4Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist

122 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri- Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist
schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen

eines solchen Angriffs. 3
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg- Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen
führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von
führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und

nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-Lö-
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

1 SR 101

21 SR BBl 101 2024 1206

132 BBl BBl SR 101 2024 2024 3136 1206

243 BBl Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von BBl 2024 2024 3136 1206
34 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen BBl 2024 3136
4 der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von
geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen
* *

19

Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
* *

20

Im Detail

# Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trink wasser (Ernährungsinitiative)»

| Argumente Initiativkomitee | $rightarrow$ | 26 |
| --- | --- | --- |
| Argumente Bundesrat und Parlament | $rightarrow$ | 28 |
| Abstimmungstext | $rightarrow$ | 30 |
* *

21

Ausgangslage
Lebensmittel
versorgung

Umweltschutz in der
Landwirtschaft

Weiterentwicklung
der Agrarpolitik

Forderungen der Initiative

Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute etwas
weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz
konsumiert werden. Der Rest kommt aus dem Ausland. Zur
Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die
Schweiz also auf Importe angewiesen. Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der
Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut.

Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu
schützen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt. So
werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel
mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt.

Trotz dieser Fortschritte sehen Bundesrat und Parlament
weiteren Handlungsbedarf. Das Parlament hat den Bundesrat
deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten. Der Bundesrat hat im Februar
2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3. Quartal 2026
1
eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert. Um mit der gleichen Flä-
che mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger
tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und
konsumiert werden. Weiter will die Initiative, dass sauberes
Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu
denen die Bevölkerung Zugang haben muss. Zudem will sie die
Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und
die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger
weiter reduzieren. Die Vorgaben der Initiative müssen innert
zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden.

1 Agrarpolitik 2030+ ( blw.admin.ch > Agrarpolitik > Laufende
agrarpolitische Projekte > Agrarpolitik 2030+); bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates am 19. Juni 2026 lag die
Vernehmlassungsvorlage noch nicht vor.
* *

22

Selbstversorgung
stärken

Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte
ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst. Der sogenannte Netto-
Selbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren
2
2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent. Das Initiativkomitee
fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf
mindestens 70 Prozent. Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen. Auch für den Bundesrat ist die
Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades ein Anliegen. Er
sieht vor, diesen bis ins Jahr 2050 auf mindestens 50 Prozent zu
3
erhöhen.

## Selbstversorgungsgrad

Der Selbstversorgungsgrad gibt an, welcher Anteil der im Inland
konsumierten Lebensmittel auch im Inland produziert wird – gemessen in Kalorien. Es wird zwischen Brutto-Selbstversorgungsgrad
und Netto-Selbstversorgungsgrad unterschieden. Beim Netto-
Selbstversorgungsgrad wird berücksichtigt, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Für die Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades wird die im Inland
produzierte Menge an tierischen Lebensmitteln um den Anteil
reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird.

Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie
widerstandsfähig ein Land gegenüber internationalen Liefer
engpässen oder Krisen ist. Der Selbstversorgungsgrad erlaubt aber
keine Aussage darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu
einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren
Lebensmitteln hat. Er zeigt auch nicht auf, wie stark die Schweizer
Landwirtschaft von wichtigen Produktionsmitteln, wie zum Beispiel
Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut, abhängig ist. Diese
werden häufig aus dem Ausland eingeführt.

2 Der Agrarbericht 2025 weist aus, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad 2022 und 2023 bei 46 Prozent lag und 2024 bei 42 Prozent
( agrarbericht.ch > Markt > Selbstversorgungsgrad).
3 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», Bericht des Bundes
rates vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 der
WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom
2. Februar
Botschaft des Bundesrates25.018 «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». VolksinitiativeAnzeigen

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250018

Beschreibung

Botschaft vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen»

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Mitte-Partei ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab, da sie im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung steht, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat.
Die Initiative will in der Verfassung festschreiben, dass die Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung weiterhin zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber unverheirateten Personen steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Die konkrete Umsetzung bliebe dem Parlament überlassen. Mögliche Modelle der gemeinsamen Besteuerung sind verschiedene Formen des Splittings und die sogenannte alternative Steuerberechnung (siehe auch Glossar).
Sollte das Parlament drei Jahre nach Annahme der Initiative noch keine entsprechenden Gesetzesbestimmungen verabschiedet haben, verlangt die Initiative in der Übergangsbestimmung eine Umsetzung durch den Bundesrat mittels einer Verordnung. Dabei soll der Bundesrat die Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Personen bei der direkten Bundessteuer mit dem Modell der alternativen Steuerberechnung sicherstellen: Konkret würde für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung gemäss heutigem Recht jeweils eine alternative Steuerberechnung anhand der geltenden Tarife und Abzüge für Unverheiratete vorgenommen und dem Ehepaar anschliessend der niedrigere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt.

Benachteiligungen von Unverheirateten bleiben bestehen
Der Bundesrat teilt das Ziel, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen. Er lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab.
Die Frage des Besteuerungsmodells soll dem Gesetzgeber überlassen und dessen Spielraum durch eine Verfassungsvorgabe nicht unnötig eingeschränkt werden. Die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren kann mittels gemeinsamer als auch mittels individueller Besteuerung vermieden werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung erarbeitet, die gleichzeitig auch als indirekter Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» dient. Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» steht zu dieser Vorlage im Widerspruch.
Die Initiative der Mitte-Partei würde zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren abschaffen, anders als die Individualbesteuerung aber keine Zivilstandsneutralität herstellen. Je nach Konstellation würde die bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren in derselben wirtschaftlichen Situation weiterbestehen oder sogar noch verstärkt. Ein Vollsplitting würde die Vorgaben der Volksinitiative zwar vollumfänglich erfüllen, der Preis wäre jedoch eine vergleichsweise hohe Belastung von unverheirateten Personen. Zudem resultieren bei einem Vollsplitting hohe Mindereinnahmen, zumindest wenn es auf Grundlage des heutigen Tarifs eingeführt würde. Bei einer alternativen Steuerberechnung erfolgt bei Ehepaaren mit ungleichmässiger Einkommensverteilung im Ergebnis keine Zusammenrechnung der Einkünfte, was zu ungleichen Steuerbelastungen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führt; allerdings sieht die Übergangsbestimmung der Volksinitiative explizit eine Umsetzung mittels alternativer Steuerberechnung vor.
Die Erwerbsanreize für Zweitverdienende sind bei einer gemeinsamen Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert und die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials könnten nicht gleichermassen genutzt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Die Auswirkungen der Volksinitiative auf die Steuerbelastung und auf die Einnahmen hängen von der konkreten gesetzlichen Umsetzung ab. Die Volksinitiative lässt dem Parlament diesbezüglich einen erheblichen Spielraum. Dieser betrifft neben der Wahl des Modells und der Gestaltung der Abzüge insbesondere auch die Festlegung der Steuertarife, die für die finanziellen Auswirkungen entscheidend ist.
Setzt der Bundesrat die Initiative provisorisch auf dem Verordnungsweg mittels der alternativen Steuerberechnung um, ist er an den geltenden Tarif und die Abzüge für unverheiratete Personen gebunden. Die Mindereinnahmen lassen sich in diesem Fall grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr schätzen. Die untere Bandbreite ergibt sich, wenn unverheiratete Personen mit Kindern künftig nicht mehr vom günstigeren Verheiratetentarif profitieren könnten und zugleich die zivilstandsabhängigen Abzüge für Ehepaare, der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug, abgeschafft würden.
Diese Mindereinnahmen fallen grundsätzlich beim Bund an. Weil die Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligt sind, würden jedoch 21,2% der Mindereinnahmen auch zulasten der Kantone gehen.

Glossar
Splitting-Modelle: Das Splitting ist eine Form der gemeinsamen Besteuerung, bei welchem die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden. Das steuerbare Einkommen des Ehepaars wird für die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes durch einen Splittingfaktor geteilt. Beim Vollsplitting beträgt der Splittingfaktor zwei; beim Teilsplitting ist er niedriger als zwei. Der so ermittelte Steuersatz wird auf das gesamte steuerbare Einkommen des Ehepaars angewendet.

Alternative Steuerberechnung: Das Modell der alternativen Steuerberechnung beinhaltet Elemente der gemeinsamen und der individuellen Besteuerung. In einem ersten Schritt werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet. Auf das so ermittelte Einkommen wird der Tarif für verheiratete Personen angewendet. In einem zweiten Schritt erfolgt eine alternative Berechnung der Steuerbelastung, die sich an die individuelle Besteuerung von unverheirateten Personen anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbeträge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.

Verhandlungen

SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 15.09.2025
Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe hat schweren Stand
Die Volksinitiative der Mitte für eine Abschaffung der Heiratsstrafe stösst im Nationalrat auf wenig Gegenliebe. Wie die vorberatende Kommission und der Bundesrat verwies eine Mehrheit auf die Individualbesteuerung. Das Volksbegehren zementiere Überholtes. Der Rat setzt die Debatte am Mittwoch fort.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.
Ihre Sprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagte am Montag, die Initiative wolle das Einkommen von Ehepaaren für die Bundessteuer zusammenzählen und niemanden gegenüber Ehepaaren besserstellen.
Das führe zu Steuerausfällen zwischen 700 Millionen und 3 Milliarden Franken je nach Modell. Profitieren würden Ehepaare mit hohen bis sehr hohen Einkommen. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung sei vorzuziehen, denn sie sei vom Zivilstand unabhängig.
Leo Müller (Mitte/LU) warb für die Initiative. Einfach umzusetzen, verlange sie keinen Systemwechsel bei den Kantonen. 21 der 26 Stände lehnten die Individualbesteuerung ab. Ausser bei der Bundessteuer sei die Heiratsstrafe abgeschafft. Die Initiative biete eine elegante Lösung ohne 1800 neue Steuerbeamte, Systemwechsel und Eingriff in Kantonskompetenzen.

Zweifel an Höhe der Steuerausfälle
Unterstützung fand die Initiative bei der SVP und den beiden kleinen Parteien EVP und EDU. Paolo Pamini (SVP/TI) nannte die Individualbesteuerung ein gefährliches Präjudiz. Demnächst könnte man so auch die Sozialversicherungsleistungen individualisieren, bei denen man doch ein Splitting kenne.
Neben Voten für die Familie als Keimzelle und Kitt der Gesellschaft bezweifelten die Befürworter die genannten Steuerausfälle beim Bund. Das seien reine Fantasiegebilde, solange das Parlament die Tarife und Modelle nicht in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet habe, sagte Markus Ritter (Mitte/SG).

Bürokratiemonster auf beiden Seiten
Beide Seiten warfen sich die Schaffung von Bürokratiemonstern vor. Die Befürworter führten die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen bei der Individualbesteuerung an. Zudem müsste das Vermögen jeweils separat aufgeführt werden - ein Alptraum etwa bei Wohn- oder Mieteigentum und Vermögenserträgen.
Die Gegner wollten wissen, welchen Aufwand das im Raum stehende alternative Berechnungsmodell der Ehepaarbesteuerung verursacht. Dabei müsste die Steuererbemessung eines Ehepaars mit der von Einzelpersonen oder Konkubinatspaaren verglichen werden. Die günstigere Variante sollte dann beim Ehepaar zum Tragen kommen.

Gesellschaftspolitische Grundsatzfragen
Nicht allein die Ratslinke warf der Mitte und der konservativen Ratsseite vor, in einer Gesellschaft unterschiedlicher Partnerschafts- und Lebensformen eine Form zu privilegieren und ein überholtes Gesellschaftsmodell zu zementieren. Jürg Grossen (GLP/BE) erklärte, mit der Individualbesteuerung sei das Steuersystem endlich in der Gegenwart angekommen.
Franziska Ryser (Güne/SG) sagte, die Initiative komme allein den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Die anderen müssten die Steuerausfälle von 2,4 Milliarden Franken bei einem Vollsplitting-Modell schlucken.
Die Präsidentin der FDP-Frauen, Bettina Balmer (FDP/ZH), erklärte, die individuelle Besteuerung sei seit 40 Jahren eine unerfüllte Forderung des Bundesgerichts. Die Initiative blende das aus und schaffe neue Tarifunterschiede. Die FDP-Frauen sind als Urheberinnen der Steuergerechtigkeits-Initiative die Patinnen der Individualbesteuerung.

SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.09.2025
Nationalrat empfiehlt Heiratsstrafen-Initiative zur Ablehnung
Der Nationalrat empfiehlt die Initiative der Mitte zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ohne Gegenvorschlag mit 99 zu 92 Stimmen zur Ablehnung. Er hält das vorgeschlagene Modell für untauglich und bevorzugt die Individualbesteuerung. Dem Entscheid ging eine auf zwei Tage verteilte Debatte voran.
Die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" geht an den Ständerat. In der am Mittwoch fortgesetzten Debatte vom Montag wollte der Nationalrat eine steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren nicht in der Verfassung festschreiben.
Eine vom Zivilstand unabhängige Besteuerung lasse sich so nicht erreichen, was eigentlich das Ziel sein sollte. Die im Juni beschlossene Individualbesteuerung erreiche das jedoch und wahre den Spielraum, indem sie nicht in der Verfassung festgeschrieben sei.
Dem Bund könnten je nach Umsetzung der Initiative 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen, einzelne Rednerinnen und Redner sprachen sogar von 3 Milliarden Franken. Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 600 Millionen Franken.

Mehraufwand für Kantone
Die Mitte als Initiantin, die SVP sowie EVP und EDU machten geltend, eine Mehrheit der Kantone lehne die Individualbesteuerung ab. Der ohne Not erzwungene Systemwechsel führe für sie zu 1700 zusätzlichen Steuerbeamten und Mehrkosten von 150 Millionen Franken, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).
Regina Durrer-Knobel (Mitte/NW) erklärte, die Initiative komme ohne einen Mahnfinger aus und überlasse den Entscheid über die Lebensweise jenen, denen er zustehe, nämlich den Betroffenen. Die Individualbesteuerung erwecke hingegen den Eindruck: "Frauen geht endlich arbeiten".
Als verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Sackgasse bezeichnete Regine Sauter (FDP/ZH) das Volksbegehren. Die Ehe werde in der Verfassung als privilegierte Lebensform verankert. Beschäftigungsanreize würden ausbleiben. Hohe Steuerausfälle wären die Folge. Die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen

Individualbesteuerung 2026 an der Urne
Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter bat den Rat ebenfalls um Ablehnung der Initiative. Die Individualbesteuerung komme voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 zur eidgenössischen Abstimmung.
Rund 650'000 Ehepaare seien aktuell von der Heiratsstrafe betroffen, etwa gleich viele profitierten hingegen von einem Steuerbonus in Form von Abzügen und tieferen Tarifen. Bei einer Umsetzung der Initiative würden Unverheiratete sowie tiefere und mittlere Einkommen benachteiligt. Auch sie sei gegen die Heiratsstrafe, diese lasse sich aber über die Individualbesteuerung abschaffen.
Eine Privilegierung von Ehepaaren in der Bundesverfassung würde den steuerlichen Spielraum allzu stark einschränken. Nicht zuletzt würde das die Heiratsstrafe lediglich bei der Bundessteuer ausräumen, nicht aber bei den Kantonen. Dort gebe es namentlich bei Ehepaaren mit Kindern noch gewisse Schlechterstellungen.
Auch Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP) sagte, die Heiratsstrafe sei in den Kantonen nicht überall beseitigt. Die Individualbesteuerung hingegen behebe sie durch ein vom Zivilstand unabhängiges System. Nach aktuellem Stand würden zehn Kantone die Individualbesteuerung begrüssen und 16 sie ablehnen.

Lange Vorgeschichte
Die Initiative der Mitte will in der Verfassung festschreiben, dass das Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung zusammengerechnet wird. Die heute geltende Gemeinschaftsbesteuerung von Ehepaaren soll damit weiterbestehen. Der Gesetzgeber soll garantieren, dass Ehepaare gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden.
Sechs Kantone (OW, SZ, SG, AI, TI, VS) haben bereits das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung beschlossen, für das acht Kantone nötig sind. In drei weiteren Ständen (UR, NW, AR) sind Parlamentsentscheide hängig. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren lehnt den Systemwechsel ab. Gleichzeitig sammeln SVP, Mitte, EVP und EDU Unterschriften für das Referendum.
2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, annullierte das Bundesgericht die das Resultat. Die Mitte gleiste das Volksbegehren danach neu auf.

SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 04.06.2026
Parlament sagt Nein zur Steuer-Heiratsstrafe der Mitte
Das Stimmvolk hat im März der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt, und dabei soll es bleiben. Der Ständerat hat mit knappem Mehr entschieden, den Stimmenden ein Nein zur Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe bei den Steuern zu empfehlen. Damit steht die Nein-Empfehlung des Parlaments.
Die Initiative fordert die Beseitigung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Sie schlägt aber nicht individuelle Steuern unabhängig vom Zivilstand vor, sondern sie will Verheiratete wie heute gemeinsam veranlagen. Gesetzesbestimmungen sollen verhindern, dass Verheiratete gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden.

Für Mehrheit kein gangbarer Weg
Für eine knappe Mehrheit im Ständerat ist das aber kein gangbarer Weg: Mit 24 zu 21 Stimmen beschloss der Rat am Donnerstag sein Nein zur Initiative. Für ein Ja stimmten Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP. Der Nationalrat - auch er mit knappem Mehr - und der Bundesrat lehnen das Begehren ebenfalls ab.
Die Mitte-Partei hielt nach dem Ja zur Einführung der vom Zivilstand unabhängigen Individualbesteuerung an ihrer Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen", fest. Die Mehrheit im Ständerat forderte indes, den Entscheid vom 8. März zu respektieren.
Wiederholt fielen die Worte "Zwängerei" und "Trötzle". Das Hauptziel der Initiative sei mit dem Ja zur zivilstandsneutralen Individualbesteuerung erfüllt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Würde sie an der Urne angenommen, entstünde "eine unmögliche Situation".
"Man bekommt den Eindruck, als könnte man eine Abstimmung ausradieren, nur weil sie einem nicht gefallen hat", stellte Eva Herzog (SP/BS) fest. Einverdiener-Abzüge für Ehepaare könnten die Kantone auch bei der Umsetzung der Individualbesteuerung einführen.

"Keine neuen Diskriminierungen"
Das Ja-Lager bedauerte, dass nicht gleichzeitig über die Individualbesteueurung und die Initiative abgestimmt worden sei. "Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative", sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Wer eine Änderung bei der Heiratsstrafe gewollt habe, habe keine andere Wahl gehabt, als zuzustimmen.
Die Initiative schaffe keine neuen Diskriminierungen und anerkenne unterschiedliche Lebensmodelle, führte Pirmin Bischof (Mitte/SO) aus und griff damit ein Argument gegen die Individualbesteuerung wieder auf. Ob beide Partner gleich viel verdienten oder ob einer beruflich zurückstecke, habe das Paar zu entscheiden und nicht der Steuervogt.
Peter Hegglin (Mitte/ZG) nannte als Beispiel Familien mit Einkünften von 150'000 Franken. Bei einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent bezahle die Familie mit Individualbesteuerung künftig noch 227 Franken Bundessteuer, 1108 Franken weniger als heute. Mit nur einem Einkommen dieser Höhe wären es aber 4928 Franken Bundessteuer oder 2500 Franken mehr als derzeit. "Ist das gerecht?"

Ein Widerspruch
Bei einem Ja zur Initiative gäbe es einen Widerspruch zwischen der Individualbesteuerung und der neuen Verfassungsbestimmung, gab Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken. Die individuelle Steuer wäre dann verfassungswidrig, aber nur auf Bundesebene.
In den Kantonen bliebe das Gesetz über die Individualbesteuerung relevant. Erneute Anpassungen müssten im Parlament eine Mehrheit finden und wären wieder referendumsfähig. "Das tönt wie ein Perpetuum mobile". Sie hoffe auf eine Abstimmung im November, um rasch Klarheit zu schaffen. Das wünschten auch die Kantone.
In der Debatte wurden die Kosten durch die Initiative ein Thema. Dem Bund könnten je nach Umsetzung 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Bei einem Vollsplitting wären es bis zu 3 Milliarden Franken, gab Herzog zu bedenken.
Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Grund sind die vom Parlament neu gestalteten Steuertarife. Hinzu kommen je nach Umsetzung in den Kantonen weitere Ausfälle auf Kantons- und Gemeindeebene. Kantone und Gemeinden haben für den Systemwechsel Zeit bis längstens am 1. Januar 2032.

Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Amtliche Kurzinformation (admin.ch)admin.ch · NeutralitätsinitiativeAnzeigen

https://www.admin.ch/de/neutralitaetsinitiative

Kurzbeschreibung des Bundes

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

Amtliche Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?
Standpunkte (zugeschrieben)admin.ch · Standpunkte · NeutralitätsinitiativeAnzeigen

https://www.admin.ch/de/neutralitaetsinitiative

Zugeschriebene Standpunkte (keine Feststellung von Tatsachen):

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken.

Empfehlung des Initiativkomitees

Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.

Hinweise zum Text

Volksinitiative · Geschäft 25.018

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