VolksinitiativeAbstimmungstermin: 2026-09-27
Neutralitätsinitiative
Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
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input-de Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 20. März 2026 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1 , nach Prüfung der am 11. April 2024 2 eingereichten Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024 3 , beschliesst: 1 SR 101 2 BBl 2024 1206 3 BBl 2024 3136 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 54a 4 Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. 2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Ständerat, 20. März 2026 Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 20. März 2026 Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Amtliche Dokumente
Wortlaut der VorlageBundesbeschlussAnzeigenSchliessen
input-de Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 20. März 2026 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1 , nach Prüfung der am 11. April 2024 2 eingereichten Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024 3 , beschliesst: 1 SR 101 2 BBl 2024 1206 3 BBl 2024 3136 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 54a 4 Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. 2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Ständerat, 20. März 2026 Der Präsident: Stefan Engler Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 20. März 2026 Der Präsident: Pierre-André Page Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Erläuterungen des BundesratesVolksabstimmung 27.09.2026 - Erläuterungen des BundesratesAnzeigenSchliessen
Original-PDF öffnenhttps://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE-%20Volksabstimmung%20vom%2027.%20September%202026%20-%20Erl%C3%A4uterungen%20des%20Bundesrates.pdf
## Volksabstimmung 27. September 2026 Erste Vorlage Neutralitätsinitiative Zweite Vorlage Ernährungsinitiative * * Erläuterungen des Bundesrates Herausgegeben von der Bundeskanzlei Redaktionsschluss: 19. Juni 2026 * * ## Erste Vorlage Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» | In Kürze | → | 4-5 | | --- | --- | --- | | Im Detail | → | 8 | | Argumente | → | 14 | | Abstimmungstext | → | 18 | ## Zweite Vorlage Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» | In Kürze | → | 6–7 | | --- | --- | --- | | Im Detail | → | 20 | | Argumente | → | 26 | | Abstimmungstext | → | 30 | * * ## In Kürze ## Neutralitätsinitiative Ausgangslage Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Die Initiative Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neu tralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militä rischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen. | Vorlage im Detail | → | 8 | | --- | --- | --- | | Argumente | → | 14 | | Abstimmungstext | → | 18 | * * ## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage # Wollen Sie die Volksinitiative # «Wahrung der schweizerischen Neutralität # (Neutralitätsinitiative)» annehmen? ## Nein Empfehlung von Empfehlung von Bundesrat und Parlament ## Nein Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitäts praxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken. admin.ch/neutralitaetsinitiative ## Ja Empfehlung des ## Empfehlung des ## Initiativkomitees ## Ja Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege. * * ## In Kürze ## Ernährungsinitiative ## Ausgangslage Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundes verfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen. ## Die Initiative Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden. | Vorlage im Detail | → | 20 | | --- | --- | --- | | Argumente | → | 26 | | Abstimmungstext | → | 30 | * * ## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage Abstimmungsfrage # Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebens mittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen? ## Nein Empfehlung von Empfehlung von Bundesrat und Parlament ## Nein Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernäh rungs gewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten ver ursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken. admin.ch/ernaehrungsinitiative ## Ja Empfehlung des ## Empfehlung des ## Initiativkomitees ## Ja Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt. Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser stärken. initiative-fuer-eine-sichere-ernaehrung.ch * * ## Im Detail # Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» * * 9 ## Ausgangslage Dauernde und bewaffnete Neutralität Neutralität in der Verfassung Neutralität im Völkerrecht Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt. Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität. Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen. Angriff auf neutrale Staaten Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität. Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen. * * 10 Neutralität in der Praxis Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, 1 wie regelmässige Umfragen zeigen. Neutralität und gute Dienste Neutralitätspraxis und Krieg gegen die Ukraine Kritik an Übernahme von Sanktionen Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht. Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht. 1 Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie «Sicherheit»). * * 11 Forderungen der Initiative Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll ausdrücklich stehen, dass: – die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist, – die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf, ## Wesentliche Forderungen bereits erfüllt – eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird, – sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf, – die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen krieg führende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO), – die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können, – die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll. Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten: – Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend. – Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO). – Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten. – Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen. Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet. – Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis. * * 12 Folgen der Initiative Einschränkung der Verteidigungs fähigkeit Keine Wahl bei Sanktionen Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung der Schweizer Rüstungsindustrie führen. Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken: Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwä- gung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten. * * 13 * * 14 ## Argumente ## Initiativkomitee ## Neutralität oder Krieg Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhun derte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Sie schützt uns nur, wenn sie glaub würdig und verlässlich bleibt. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt. Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Neutralität bedeutet, keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab. Nicht von Fall zu Fall ## Nicht militärische Zwangsmass nahmen töten Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Unser Land darf keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten. Die gefährliche Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Der Schweiz ging es immer besser, wenn sie an der strikten Neutralität festhielt. Dabei ist wichtig, dass der Staat, Regierung und Parlament, strikt neutral bleiben. Es gibt aber keine Gesinnungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Jeder kann seine eigene Meinung sagen. Die Neutralität schützt die Meinungsfreiheit. Zur umfassenden Neutralität gehört der Verzicht auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen treffen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder. Sie führen zu Hunger, Not und Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen. * * 15 Die schweizerische Neutralität stoppt Machtmissbrauch und Kriegsrausch Neutralität stiftet Frieden Empfehlung des Initiativkomitees Neutralität ist der Schutzschild, der die Schweiz stark gemacht hat. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen. Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegen- über der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu verhindern und Frieden zu fördern. Sie leistet für alle Leidtragenden humanitäre Hilfe. Die Weltlage verschlimmert sich. Deshalb muss die Schweiz gerade jetzt an ihrer bewährten Neutralität festhalten. Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitäts initiative. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: neutralitaet-ja.ch * * 16 ## Argumente ## Bundesrat und Parlament Handlungsspiel raum im Interesse der Schweiz Gefährdet die Sicherheit der Schweiz Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Bundesrat und Parlament sind vom Wert der Neutralität überzeugt. Die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Sie ist gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage wichtig. Die Initiative würde diesen notwendigen Spielraum stark einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab: Die Schweiz ist und bleibt neutral. Sie wendet die Neutralität gezielt für ihre Interessen an. Dafür braucht es Handlungsspielraum. Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Die Initiative möchte die Neutralität dagegen starr definieren. Damit schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis anhin zu schützen. ## Rüstungsindustrie würde geschwächt Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen, in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt. Um sich zu verteidigen, braucht die Schweiz eine starke Rüstungsindustrie. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Dadurch gefährdet die Initiative die Schweizer Technologie- und Rüstungsbranche. * * 17 Kurswechsel in Sanktionspolitik Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sie setzt sich für das Völkerrecht ein. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse. Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen anderer Staaten auslösen. Kein Mehrwert Empfehlung von Bundesrat und Parlament Die Initiative verankert teilweise bereits gelebte Praxis. Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht, wie in der Sicherheits- und Sanktionspolitik, schadet sie den Inte ressen der Schweiz. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen. ## Nein admin.ch/neutralitaetsinitiative * * 18 ## § ## Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss # Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität Bundesbeschluss Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen (Neutralitätsinitiative)» Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 vom 20. März 2026 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, _Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,_ 1 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 2, nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative nach Prüfung der am 11. April 2024 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung2 eingereichten Volksinitiative 1, «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Prüfung der am 11. April 20242 eingereichten Volksinitiative 3 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20243, beschliesst:3 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, _beschliesst:_ _beschliesst:_ ## Art. 1 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität Art. 1 1 (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität breitet. breitet. (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- 2 Sie lautet: breitet. 2 Sie lautet: 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: _Art. 54a_ Schweizerische Neutralität _Art. 54a⁴_ Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. _Art. 54a_ 4Schweizerische Neutralität 1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist 122 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri- Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen eines solchen Angriffs. 3 Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg- Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4 sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-Lö- sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö- sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 1 SR 101 21 SR BBl 101 2024 1206 132 BBl BBl SR 101 2024 2024 3136 1206 243 BBl Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von BBl 2024 2024 3136 1206 34 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen BBl 2024 3136 4 der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen * * 19 Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. * * 20 Im Detail # Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trink wasser (Ernährungsinitiative)» | Argumente Initiativkomitee | $rightarrow$ | 26 | | --- | --- | --- | | Argumente Bundesrat und Parlament | $rightarrow$ | 28 | | Abstimmungstext | $rightarrow$ | 30 | * * 21 Ausgangslage Lebensmittel versorgung Umweltschutz in der Landwirtschaft Weiterentwicklung der Agrarpolitik Forderungen der Initiative Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute etwas weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz konsumiert werden. Der Rest kommt aus dem Ausland. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die Schweiz also auf Importe angewiesen. Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut. Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu schützen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt. So werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt. Trotz dieser Fortschritte sehen Bundesrat und Parlament weiteren Handlungsbedarf. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten. Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3. Quartal 2026 1 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert. Um mit der gleichen Flä- che mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und konsumiert werden. Weiter will die Initiative, dass sauberes Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu denen die Bevölkerung Zugang haben muss. Zudem will sie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger weiter reduzieren. Die Vorgaben der Initiative müssen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden. 1 Agrarpolitik 2030+ ( blw.admin.ch > Agrarpolitik > Laufende agrarpolitische Projekte > Agrarpolitik 2030+); bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates am 19. Juni 2026 lag die Vernehmlassungsvorlage noch nicht vor. * * 22 Selbstversorgung stärken Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst. Der sogenannte Netto- Selbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren 2 2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent. Das Initiativkomitee fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf mindestens 70 Prozent. Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen. Auch für den Bundesrat ist die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades ein Anliegen. Er sieht vor, diesen bis ins Jahr 2050 auf mindestens 50 Prozent zu 3 erhöhen. ## Selbstversorgungsgrad Der Selbstversorgungsgrad gibt an, welcher Anteil der im Inland konsumierten Lebensmittel auch im Inland produziert wird – gemessen in Kalorien. Es wird zwischen Brutto-Selbstversorgungsgrad und Netto-Selbstversorgungsgrad unterschieden. Beim Netto- Selbstversorgungsgrad wird berücksichtigt, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Für die Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades wird die im Inland produzierte Menge an tierischen Lebensmitteln um den Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird. Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie widerstandsfähig ein Land gegenüber internationalen Liefer engpässen oder Krisen ist. Der Selbstversorgungsgrad erlaubt aber keine Aussage darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln hat. Er zeigt auch nicht auf, wie stark die Schweizer Landwirtschaft von wichtigen Produktionsmitteln, wie zum Beispiel Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut, abhängig ist. Diese werden häufig aus dem Ausland eingeführt. 2 Der Agrarbericht 2025 weist aus, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad 2022 und 2023 bei 46 Prozent lag und 2024 bei 42 Prozent ( agrarbericht.ch > Markt > Selbstversorgungsgrad). 3 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», Bericht des Bundes rates vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar
Botschaft des Bundesrates24.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», VolksinitiativeAnzeigenSchliessen
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240092
Beschreibung Botschaft vom 27. November 2024 zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» Ausgangslage Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2024 Botschaft zur Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde. Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) eingereicht. Die Initiative will ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. So könnten in Zukunft ausserhalb der UNO keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten ergriffen werden und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen würde stark eingeschränkt. Annahme wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität Die Annahme der Initiative würde eine Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität bedeuten und den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Dieser Handlungsspielraum ist für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Die Neutralität würde als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert und liesse kaum noch Spielraum, um auf aussenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. So wäre zum Beispiel die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Sanktionen sind heute ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Zudem wäre die Möglichkeit zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würde. Entscheid des Bundesrates Der Bundesrat ist vom Wert der Neutralität für die Schweiz überzeugt. Er ist der Meinung, dass sich die 175-jährige Praxis zur Neutralität bewährt hat. Gerade im heutigen internationalen Umfeld braucht es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses ist für die Wahrung der Landesinteressen schädlich. Der Bundesrat ist insbesondere der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese dienen der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis ist bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Verhandlungen SDA-Meldung Debatte im Ständerat, 19.06.2025 Ständerat will Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben Der Ständerat will kein Verbot von Sanktionen auf Verfassungsebene. Allerdings möchte er die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben. Er hat am Donnerstag die Neutralitätsinitiative abgelehnt. Zugleich sprach er sich für einen direkten Gegenvorschlag aus. Der Ständerat verwarf die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" mit 35 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer aber einem alternativen Verfassungstext zu. Das Volksbegehren verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Vorbehalten wären lediglich Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat beschliesst. Möglich wären auch Massnahmen, um die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten zu verhindern. Neutralität kein Selbstzweck Dem Entscheid des Ständerats ging eine rund dreistündige Debatte voraus. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hatte die Initiative mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis sei kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument. Mit dem geforderten Schematismus hinsichtlich Sanktionen würde das Bekenntnis zum Völkerrecht zum reinen Lippenbekenntnis unter dem Deckmantel der Neutralität, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Wegen des Vetorechts der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats würden in vielen Fällen keine Uno-Sanktionen beschlossen. Im Fall des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine übernahm die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Moskau. Der Schritt war Anlass für die Lancierung der Initiative. Warnung vor "Geschäftlimacherschweiz" "Mit dem neuen Artikel würde sich die Schweiz selbst fesseln anlegen", warnte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Der Fall der Ukraine zeige, dass Sanktionen im Interesse der Schweiz sein könnten. "Die Initiative gefährdet unsere Glaubwürdigkeit und unsere internationalen Beziehungen." Franziska Roth (SP/SO) fühlte sich durch die Initiative an Pontius Pilatus und die Aussage "Ich wasche meine Hände in Unschuld" erinnert: "Diese Form des Waschens ist vor allem gut für das Geschäft und erlaubt einem, wegzusehen." Die Initianten verteidigten eine "Geschäftlimacherschweiz", sagte Roth. Dies sei auch mit untragbaren wirtschaftlichen Risiken verbunden, denn die Schweiz würde bei Annahme des Volksbegehrens zum Objekt von Sekundärsanktionen. Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) kritisierte, das Volksbegehren schade der Sicherheit der Schweiz. "Wir dürfen dann Bündnisse eingehen, wenn die ersten Panzer rollen. Ich bin nicht sicher, ob dann noch jemand Lust auf Bündnisse hat." Sanktionen als Parteinahme Eine Minderheit der Kommission war für die Annahme der Initiative. Für ein Ja trat neben den SVP-Ständeräten Hannes Germann (SH) und Marco Chiesa (TI) auch der Sozialdemokrat Daniel Jositsch (ZH) ein. Die Berufung auf die Vereinten Nationen gebe der Schweiz ausreichend Handlungsspielraum bei der Sanktionspolitik, argumentierte Germann. Er verwies namentlich auf die Bestimmung zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften. "Wenn wir neutral sind, dann müssen wir es auch sein", appellierte Jositsch an den Rat. Neutralität sei anders als vom Bundesrat behauptet kein wandelbares Instrument. Sanktionen bedeuteten eine Parteinahme, sofern sie nicht weltweit gälten. Eine starke Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission wollte zwar das erste Anliegen der Initianten aufnehmen, nicht aber das Sanktionsverbot. Der Rat folgte diesem Vorschlag schliesslich. Vorteil im Abstimmungskampf Nebst Jositsch und Germann setzen sich mit Benedikt Würth (SG), Pirmin Bischof (SO) und Isabelle Chassot (FR) auch drei Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission aus der Mitte-Partei für dieses Vorhaben ein. Die Neutralität sei in der Schweiz in allen politischen Lagern verankert, sagte Würth mit Verweis auf eine aktuelle Umfrage: "Es ist keine Frage von links und rechts." Zugleich finde eine Mehrheit der Bevölkerung die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs richtig. Das sei das Konzept des Gegenvorschlags. Ein neuer Verfassungsartikel verhindere auch "tagespolitische Schnellschüsse" und erleichtere die Argumentation im kommenden Abstimmungskampf, so Würth. Man solle den Stimmenden die Möglichkeit geben, sich differenziert auszudrücken. Die Neutralitätsinitiative wurde von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereicht. Lanciert wurde sie im November 2022, rund ein Dreivierteljahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mitglied des Komitees ist laut Website der Initianten auch Sepp Blatter, früherer Präsident des Weltfussballverbandes Fifa. Der Bundesrat trat dafür ein, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 04.03.2026 Viel Kritik im Nationalrat an der Neutralitätsinitiative Der Nationalrat hat die Debatte zur Neutralitätsinitiative aufgenommen. Auf Gegenliebe stösst weder das Volksbegehren noch ein alternativer Neutralitätsartikel. Entscheide gefällt hat der Nationalrat aus Zeitgründen noch nicht. Die von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereichte Initiative verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen könnte die Schweiz nach einer Annahme der Initiative noch mittragen. Langjährige erfolgreiche Praxis Der Ständerat lehnte die Initiative im vergangenen Sommer ab, weil er zwar die dauerhafte und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern wollte, aber die Sanktionsmöglichkeiten nicht einschränken wollte. Entsprechend beschloss er als direkten Gegenvorschlag einen alternativen Neutralitätsartikel. Im Nationalrat stellt sich eine Mehrheit gegen Initiative und Gegenvorschlag. Eine Abkehr von der langjährigen und erfolgreichen Neutralitätspraxis sei nicht nötig, lautete der Tenor. Gewarnt wurde vor einer starren Neutralität und einer Einschränkung des aussenpolitischen Handlungsspielraums, vor Selbst-Isolation und auch vor sicherheitspolitischen Risiken. SP, FDP, Grüne und GLP wollen weder die Initiative noch den Gegenvorschlag. Die Mitte-Fraktion lehnt die Initiative ab; es gab aber Stimmen für den Gegenvorschlag. Die SVP unterstützt die Initiative und hält den Gegenvorschlag für zu schwammig. "Putins Brückenkopf" "Wollen wir Aggressoren gleich behandeln wie Opfer?" fragte Matthias Samuel Jauslin (GLP/AG). Die Neutralität als gemeinsamer Nenner der Schweiz sei immer flexibel gehandhabt worden. "Die ehemalige Igelstrategie ist nicht im Interesse der Schweiz." Die Initiative halte das Land nicht zusammen, sondern sie spalte es. Simon Michel (FDP/SO) warnte vor einer "schädlichen Versteinerung der Neutralität". Partnerschaften und Bündnisse seien kompatibel mit Neutralität. Entsprechend müsse die Schweiz den Neutralitätsbegriff ausreizen können. Die Initiative verspreche Klarheit, bringe aber Starrheit, doppelte Maja Riniker (FDP/AG) nach. "Historisch war die Neutralität nie ein starres Dogma, sondern ein pragmatisch angewandtes Instrument, um Sicherheit und Wohlstand zu schützen", stellte Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) fest. Es gelte, die Neutralität vor Missbrauch zu schützen, wandte sich Andreas Meier (Mitte/AG) gegen die Initiative. Die Initiative orientiere sich an einem Neutralitätsverständnis aus dem frühen 20. Jahrhundert, kritisierte Jon Pult (SP/GR). Sie würde Wirtschaftssanktionen gegen Aggressoren praktisch verbieten. Ohne das Mittragen der EU-Sanktionen gegen Russland "wäre die Schweiz praktisch zu Putins Brückenkopf in Europa geworden". "Neutralität verlangt Rückgrat" Minderheiten wünschen indes neue Verfassungsbestimmungen. "Neutralität verlangt Rückgrat", konstatierte Roland Rino Büchel (SVP/SG). Wer standhaft bleibe, mache sich nicht beliebt, und hier habe der Bundesrat in den letzten Jahren Schwäche gezeigt und sei unter internationalem Druck eingeknickt. Wer Sanktionen übernehme, werde nicht mehr als unparteiisch wahrgenommen und könne kein guter Vermittler mehr sein, gab er zu bedenken. "Unsere Rolle ist es nicht, mit der Meute zu heulen, sondern Türen für Verhandlungen offenzuhalten", fügte Céline Amaudruz (SVP/GE) hinzu. Politiker sähen sich viel zu gerne auf den grossen Bühnen, als wichtige Entscheidungsträger, kritisierte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Sie müssten ja selber nicht an die Front. Jene, die die Neutralität aufgeben wollten, seien oft nicht diejenigen, die in der Armee ihr Leben riskieren müssten. Ohne die von ihr beantragten Ergänzungen des beabsichtigt unscharfen Gegenvorschlags werde seine Fraktion nur dem Original zustimmen, sagte Büchel. Ergänzungen fordert die SVP zu Einschränkungen der Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen und für das Übernehmen von Sanktionen. Lukas Reimann (SVP/SG) warb für ein doppeltes Ja. Sagten die Stimmenden ohne Gegenvorschlag Nein zur Initiative, werde das im Ausland als Verzicht auf die Neutralität aufgefasst, gab auch Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) zu bedenken. Er warnte vor einem "Opfer der Neutralität auf der internationalen Schlachtbank". SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 05.03.2026 Nationalrat will keinen neuen Verfassungsartikel zur Neutralität Der Nationalrat will die dauerhafte und bewaffnete Neutralität nicht in der Verfassung verankern. Er beantragt deshalb ein Nein zur Neutralitätsinitiative, und einen Gegenvorschlag will er im Gegensatz zum Ständerat auch nicht. Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Der Ständerat beantragt ein Nein. Doch weil er die dauerhafte und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber die Sanktionsmöglichkeiten nicht einschränken will, beschloss er als Gegenvorschlag einen alternativen Neutralitätsartikel. Er wird sich kommende Woche erneut damit befassen. Handlungsfreiheit nötig Der Nationalrat beschloss das Nein zur Volksinitiative am Donnerstag mit 128 zu 60 Stimmen aus der SVP-Fraktion, nach rund acht Stunden Debatte. Die Ratsmehrheit wollte keine Abkehr von der langjährigen Neutralitätspraxis. Ihre Vertreterinnen und Vertreter warnten vor einer starren Neutralität und der dadurch entstehenden Einschränkung des aussenpolitischen Handlungsspielraums. Auch wenn den Menschen in der Schweiz Neutralität wichtig sei: Es sei falsch, sie starr in die Verfassung zu schreiben, sagte Damien Cottier (FDP/NE). Denn wie sich die Lage künftig präsentiere, sei nicht absehbar. Deshalb brauche es Handlungsfreiheit. Auf Neutralität zu beharren, wenn ein Land ein Nachbarland völkerrechtswidrig überfalle, sei falsch, konstatierte Ueli Schmezer (SP/BE). Und: "Wollen wir uns wirklich verpflichten, beim nächsten völkerrechtswidrigen Angriff auf ein Land einfach still zu bleiben?", fragte Nicole Barandun (Mitte/ZH). "Die Antwort auf Krieg ist nicht Teilnahmslosigkeit, sondern die Stärkung von Völkerrecht und Demokratie", stellte Anna Rosenwasser (SP/ZH) klar. "Aus modernem Völkerrecht lässt sich kein Profit schlagen", wandte sie sich an die Initiantinnen und Initianten. Lösungen für Konflikte bestünden in Zusammenarbeit. Die heutige Welt basiere auf internationalen Regeln, sagte Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO), und diese lägen im Interesse eines Kleinstaates wie der Schweiz. Eine kollektive Reaktion auf Gewalt sei ein Schutz. Befürworter wollen strikte Regeln Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative wollten klare Regeln für die Neutralität und keine Auslegung von Fall zu Fall. Eine strikt neutrale Haltung schütze die Schweiz davor, in Konflikte verwickelt zu werden. Und sie ermögliche es ihr, in Konflikten als Vermittlerin aufzutreten. "Entweder man ist neutral oder man ist nicht neutral", mahnte Marcel Dettling (SVP/SZ). Neutral sei die Schweiz, weil sie ihre Lehren aus der Vergangenheit gezogen habe. "Unsere Neutralität ist unsere Versicherung für unsere Unabhängigkeit, für unsere Sicherheit und unseren Frieden", fügte Katja Riem (SVP/BE) hinzu. "Neutralität verlangt Rückgrat", konstatierte Roland Rino Büchel (SVP/SG). Wer standhaft bleibe, mache sich nicht beliebt. Hier habe der Bundesrat in den letzten Jahren Schwäche gezeigt und sei unter internationalem Druck eingeknickt. "Wirtschaftssanktionen gegenüber Kriegsparteien sind nicht neutral", sagte Erich Vontobel (EDU/ZH). Politiker sähen sich viel zu gerne auf den grossen Bühnen, als wichtige Entscheidungsträger, kritisierte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Sie müssten ja selber nicht an die Front. Jene, die die Neutralität aufgeben wollten, seien oft nicht diejenigen, die in der Armee ihr Leben riskieren müssten. Bürgerliche Stimmen für Gegenvorschlag Stimmen für einen Gegenvorschlag gab es auch im Nationalrat. Denn ein Nein zur Initiative respektive deren Verteidigung durch nur eine Partei könnte von der Bevölkerung als Abkehr von der Neutralität aufgefasst werden, sagte etwa Martin Bäumle (GLP/ZH). Zum direkten Gegenvorschlag sagte der Nationalrat schliesslich mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nein. Ja-Stimmen kamen von der SVP sowie von Mitgliedern der Mitte- und der GLP-Fraktion. Damit liegt der Nationalrat auf gleicher Linie wie der Bundesrat. Auch dieser lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab. SDA-Meldung Debatte im Ständerat, 12.03.2026 Ständerat beharrt auf Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative Die Räte sind uneins über einen neuen Artikel zur Neutralität in der Bundesverfassung. Der Ständerat hat am Donnerstag auf einem direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative beharrt. Nationalrat und Bundesrat möchten die Neutralität dagegen nicht auf Verfassungsebene festschreiben. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid knapp mit 21 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Ratspräsidenten Stefan Engler (Mitte/GR). Sie folgte damit einer Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen von SVP und Mitte. Somit bleibt weiter unklar, ob die Neutralitätsinitiative Volk und Ständen mit oder ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Nationalrat hatte sich vergangene Woche gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen, die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat. Nun muss sich die grosse Kammer nochmals mit der Sache befassen. Tritt sie ein zweites Mal nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch. Warnung vor Streit um Auslegung Eine knappe Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats wollte auf die Linie des Nationalrats einschwenken. Matthias Michel (FDP/ZG) verwies darauf, dass die Mehrheit der Kantone und Parteien keinen Gegenvorschlag wollten. Auch die Wirtschaftsverbände seien uneins. Michel vertrat die Ansicht, es bleibe unklar, ob eine Annahme des Gegenvorschlags eine Fortführung oder eine Änderung des bisherigen Kurses bringen würde: "Wir streiten uns schon jetzt über die Interpretation dieses Textes. Wie streiten wir uns dann, wenn es einen Anwendungsfall gibt?", fragte er rhetorisch. Vor Streitigkeiten warnte auch Pascal Broulis (FDP/VD). Diese drohten jedes Mal vor Gericht zu landen. Als Beispiel nannte er unter anderem die Frage von Waffenexporten. "Kein universell gültiges Rezept" Ein Gegenvorschlag sei unnötig, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Damit würde das Parlament signalisieren, dass es mit der Initiative teilweise einverstanden sei. Dies würde es schwieriger machen, der Bevölkerung zu erklären, warum das Volksbegehren nicht im Interesse der Schweiz sei. Cassis vertrat zudem die Meinung, es sei nicht möglich, mittels des Gegenvorschlag alle Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität umfassend zu klären. "In Sachen Neutralität gibt es kein universell gültiges Rezept". Eine Kommissionsminderheit aus den Reihen von SVP und Mitte wollte am Gegenvorschlag festhalten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten habe man die Chance, den Neutralitätsbegriff zu klären, sagte Hannes Germann (SVP/SH): "Gerade mit Blick auf Kriege und globale Krisenherde müssen wir jetzt handeln und ein klares Bekenntnis zur bewährten Neutralität abgeben." Die Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung sei gross, so Germann: "Wer glaubt, man könne die Neutralitätsinitiative einfach schnöde abtischen, könnte eine böse Überraschung erleben." "Sagen, was wir meinen" Für einen Gegenvorschlag war auch Daniel Jositsch (SP/ZH). Er warf der Kommissionsmehrheit vor, ihre Haltung sei "Wir wollen neutral sein, ausser im Krieg." Es gehe darum, gerade in Situationen eine Leitlinie zu haben, in denen die Schweiz neutral sein müsse. "Deshalb müssen wir sagen, was wir meinen." Im Abstimmungskampf zur Initiative sei eine Wertedebatte zu erwarten, argumentierte Beat Rieder (Mitte/VS): "Wenn Sie diesen Wert nicht kodifizieren wollen, werden Sie Schwierigkeiten haben", sagte er an den Rat gerichtet. Sanktionsverbot als Knackpunkt Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Schon bei der ersten Beratung des Geschäfts im Juni 2025 hatte der Ständerat für einen alternativen Neutralitätsartikel votiert. Er möchte zwar die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber Sanktionen und die Zusammenarbeit der Armee mit ausländischen Staaten, soweit sie mit der Neutralität vereinbar ist, nicht einschränken. Der Gegenvorschlag schaffe hier Klarheit, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). Diese Variante ist nun weiterhin auf dem Tisch. Darüber, das Volksbegehren selbst abzulehnen, waren sich die beiden Kammern schon vor der Debatte vom Donnerstag einig. Die SVP wollte zwar auf den entsprechenden Beschluss des Ständerats zurückkommen, drang damit aber nicht durch. SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 17.03.2026 Räte streiten sich weiterhin um Neutralitätsartikel in Verfassung Verhärtete Fronten bei Verfassungsartikel zur Neutralität Bern (sda) - Das Schicksal eines alternativen Verfassungsartikels zur Neutralität ist weiterhin ungeklärt. Der Nationalrat möchte keinen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative, der Ständerat schon. Die kleine Kammer ist am Mittwoch erneut am Zug. Mit 108 zu 83 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag zum zweiten Mal Nein zu einem direkten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)". Wie nach der ersten Beratungsrunde setzte sich eine Mehrheit mit Vertreterinnen und Vertretern von SP, FDP, Grünen und GLP durch. Die geschlossene SVP-Fraktion, ein Teil der Mitte-Fraktion und einzelne FDP-Nationalratsmitglieder waren für einen Gegenvorschlag. Anders als bei anderen Vorlagen ist der direkte Gegenvorschlag nach einem zweimaligen Nein einer Kammer jedoch nicht vom Tisch. Das Geschäft geht erneut an den Ständerat, der zwei Mal für einen alternativen Verfassungsartikel zur Neutralität votiert hatte. Dort hatte sich am vergangenen Donnerstag eine Allianz von Mitte, SVP und je einer Vertretung von SP und FDP hauchdünn für einen alternativen Neutralitätsartikel in der Verfassung votiert. Den Stichentscheid fällte Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR). Keine Klärung Die Mehrheit im Nationalrat und die Minderheit im Ständerat verwies darauf, dass die Mehrheit der Kantone keinen Gegenvorschlag wollten. Auch die Wirtschaftsverbände seien uneins. Es bleibe unklar, ob eine Annahme des Gegenvorschlags eine Fortführung oder eine Änderung des bisherigen Neutralitätskurses bringen würde. Ein Gegenvorschlag sei unnötig, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Damit würde das Parlament signalisieren, dass es mit der Initiative teilweise einverstanden sei. Dies würde es schwieriger machen, der Bevölkerung zu erklären, warum das Volksbegehren nicht im Interesse der Schweiz sei. Der Bundesrat war stets gegen einen Gegenvorschlag zur Initiative. Cassis vertrat zudem die Meinung, es sei nicht möglich, mittels des Gegenvorschlag alle Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität umfassend zu klären. "In Sachen Neutralität gibt es kein universell gültiges Rezept". Neutralität untermauern Eine Minderheit im Nationalrat und eine Mehrheit im Ständerat will dagegen am Gegenvorschlag festhalten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten habe man die Chance, den Neutralitätsbegriff zu klären, lautet der Tenor auf der Befürworterseite. Die Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung sei gross. SDA-Meldung Debatte im Ständerat, 18.03.2026 Räte streiten weiter um Neutralitätsartikel in der Verfassung Der Ständerat will die Neutralität weiterhin mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung festschreiben. Nach wie vor befürwortet er einen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative. Im Ringen mit dem Nationalrat in der Frage änderte die kleine Kammer am Mittwoch allerdings ihren Vorschlag ab. Mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen hielt die kleine Kammer an ihrem Entscheid für einen Gegenvorschlag von vergangener Woche fest. Schon damals hatte sich der Ständerat knapp mit Stichentscheid von Ratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) für einen Gegenvorschlag ausgesprochen. In der Folge hatte es der Nationalrat allerdings ein zweites Mal abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Nun muss er sich ein drittes Mal mit der Sache befassen. Zweckbestimmung gestrichen Dabei wird die grosse Kammer auch über eine Änderung zu befinden haben, welche der Ständerat am Gegenvorschlag vornahm. Er strich auf Antrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) einen Absatz, wonach der Bund die Neutralität nutzt, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Zudem stehe er als Vermittler zur Verfügung. Umstritten war im Rat erneut, ob der Gegenvorschlag gegenüber dem Status quo eine Änderung bringt. Matthias Michel (FDP/ZG) sagte, wäre dies der Fall, dürften Befürworter der Initiative dem Gegenentwurf nicht zustimmen. Tatsächlich geschehe dies aber. Aussenminister Ignazio Cassis bekräftigte in der Debatte die ablehnende Haltung des Bundesrats zu einem Gegenvorschlag. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, die Landesregierung wolle die Neutralität schleichend aufweichen. "Wenn man der Ansicht ist, dass der heutige Handlungsspielraum richtig ist, dann muss man keinen Gegenentwurf machen." Bundesrat fürchtet noch mehr Verwirrung Cassis vertrat weiter die Ansicht, ein neuer Verfassungsartikel würde grundsätzliche Auslegungsfragen aufwerfen. Würths Streichungsantrag verschärfe das Problem noch. Denn die ursprüngliche Version stelle immerhin klar, dass die Neutralität instrumentellen Charakter habe. Würth hingegen wollte nach eigener Aussage mit seinem Änderungsantrag einen Schritt auf jene zu machen, die keinen Gegenvorschlag wollten. Die verbleibende Formulierung "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet" sei glasklar. Der Handlungsspielraum des Bundesrats bleibe damit erhalten, was auch die Direktion für Völkerrecht des Aussendepartements bestätige. Für den Gegenvorschlag in der geänderten Version setzte sich Hannes Germann (SVP/SH) ein. Die ursprüngliche Version dürfte im Nationalrat kaum Chancen haben, begründete er seine Haltung. Es gehe darum, der Neutralität durch die Nennung in der Verfassung ein höheres Gewicht zu geben. "Unantastbarer Mindestinhalt" Über die Neutralität könnte man unterschiedliche Auffassungen haben, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er denke aber, dass es bei der Neutralität ähnlich wie bei den Grundrechten einen Kerngehalt gebe, sozusagen einen "unantastbaren Mindestinhalt". Rieder argumentierte, diesem Umstand werde der Vorschlag Würths gerecht. Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte zwar grundsätzlich keinen Gegenvorschlag. Er beantragte aber mittels Einzelantrag, am ursprünglichen Text des Gegenvorschlags festzuhalten, wenn man schon auf diesem bestehe. Der Rat entschied sich jedoch mit 24 zu 20 Stimmen für die Variante Würths. Sanktionsverbot als Hauptunterschied Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. In allen Versionen des Gegenvorschlags würde sowohl auf das von der Initiative geforderte weitgehende Verbot der Übernahme von Sanktionen als auch auf die Einschränkungen in der Sicherheitszusammenarbeit verzichtet. SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 18.03.2026 Einigungskonferenz muss Tauziehen um Neutralitätsartikel beenden In der dritten Beratungsrunde folgte das dritte Nein: Der Nationalrat will weiterhin keinen Neutralitätsartikel in die Bundesverfassung aufnehmen. Mit einen möglichen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative muss sich nun die Einigungskonferenz befassen. Mit 107 zu 80 Stimmen ohne Enthaltungen bekräftigte die grosse Kammer am frühen Mittwochabend ihre ablehnende Haltung. Zuvor hatte am Vormittag der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen am Gegenvorschlag festgehalten. Dabei nahm er allerdings eine Änderung vor. Er strich auf Antrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) einen Absatz, wonach der Bund die Neutralität nutzt, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Zudem stehe er als Vermittler zur Verfügung. Zu entscheiden hatte der Nationalrat somit nur noch, ab die Bestimmung "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet" neu in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Nein zur Neutralitätsinitiative Betreffend die Ablehnung der Initiative selbst waren sich die Räte schon in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Anträge, auf dieses Nein zurückzukommen, blieben in beiden Räten
Amtliche Kurzinformation (admin.ch)admin.ch · NeutralitätsinitiativeAnzeigenSchliessen
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Kurzbeschreibung des Bundes Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen. Amtliche Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?
Standpunkte (zugeschrieben)admin.ch · Standpunkte · NeutralitätsinitiativeAnzeigenSchliessen
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Zugeschriebene Standpunkte (keine Feststellung von Tatsachen): Empfehlung von Bundesrat und Parlament Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken. Empfehlung des Initiativkomitees Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
Hinweise zum Text
Volksinitiative · Geschäft 24.092