VolksinitiativeAbstimmungstermin: 2026-09-27

Ernährungsinitiative

Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

Art der Aussage

Ihre eigene Formulierung dessen, was die Vorlage aus Ihrer Sicht bewirkt.

Eine Aussage pro Prüfung, möglichst konkret und als Frage formuliert. 0/1200

Vorlagetext

Vorlagetext anzeigenQuelle: BundesbeschlussAnzeigen

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2026/800/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2026-800-de-html.html

input-de Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
vom 20. März 2026

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1 ,
nach Prüfung der am 16. August 2024 2 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 2025 3 ,
beschliesst:
1 SR 101
2 BBl 2024 2389
3 BBl 2025 2506

Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 16. August 2024 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 74a 4 Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
Art. 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut; a bis . die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung; c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft; 2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
Art. 197 Ziff. 15 5
15. Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt, dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt die Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.








Nationalrat, 20. März 2026

Der Präsident: Pierre-André Page
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz




Ständerat, 20. März 2026

Der Präsident: Stefan Engler
Die Sekretärin: Martina Buol

Amtliche Dokumente

Wortlaut der VorlageBundesbeschlussAnzeigen

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2026/800/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2026-800-de-html.html

input-de Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
vom 20. März 2026

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1 ,
nach Prüfung der am 16. August 2024 2 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 2025 3 ,
beschliesst:
1 SR 101
2 BBl 2024 2389
3 BBl 2025 2506

Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 16. August 2024 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 74a 4 Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
Art. 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut; a bis . die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung; c. eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft; 2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
Art. 197 Ziff. 15 5
15. Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, a bis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74 a und 104 a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, a bis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt, dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt die Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.








Nationalrat, 20. März 2026

Der Präsident: Pierre-André Page
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz




Ständerat, 20. März 2026

Der Präsident: Stefan Engler
Die Sekretärin: Martina Buol
Erläuterungen des BundesratesVolksabstimmung 27.09.2026 - Erläuterungen des BundesratesAnzeigen

Original-PDF öffnenhttps://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE-%20Volksabstimmung%20vom%2027.%20September%202026%20-%20Erl%C3%A4uterungen%20des%20Bundesrates.pdf

## Volksabstimmung

27. September 2026

Erste Vorlage

Neutralitätsinitiative

Zweite Vorlage

Ernährungsinitiative
* *

Erläuterungen des Bundesrates
Herausgegeben von der Bundeskanzlei
Redaktionsschluss: 19. Juni 2026
* *

## Erste Vorlage

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

| In Kürze | → | 4-5 |
| --- | --- | --- |
| Im Detail | → | 8 |
| Argumente | → | 14 |
| Abstimmungstext | → | 18 |

## Zweite Vorlage

Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

| In Kürze | → | 6–7 |
| --- | --- | --- |
| Im Detail | → | 20 |
| Argumente | → | 26 |
| Abstimmungstext | → | 30 |
* *

## In Kürze

## Neutralitätsinitiative

Ausgangslage

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um
ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu
schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre
guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um
ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die
Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff
Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend
übernommen.

Die Initiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und
will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neu
tralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die
Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten –
ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher
Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militä
rischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten
ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten
Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass
Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz
ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

| Vorlage im Detail | → | 8 |
| --- | --- | --- |
| Argumente | → | 14 |
| Abstimmungstext | → | 18 |
* *

## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage

# Wollen Sie die Volksinitiative

# «Wahrung der schweizerischen Neutralität

# (Neutralitätsinitiative)» annehmen?

## Nein Empfehlung von

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

## Nein

Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitäts
praxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute
den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im
Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch
bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde
diesen Spielraum einschränken.

admin.ch/neutralitaetsinitiative

## Ja Empfehlung des

## Empfehlung des

## Initiativkomitees

## Ja

Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor
Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand
ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die
Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet
und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
* *

## In Kürze

## Ernährungsinitiative

## Ausgangslage

Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu
einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren
Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten
Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundes
verfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz
von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer
Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.

## Die Initiative

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich
mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel
im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die
Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit
der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die
Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen
sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten.
Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert
zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.

| Vorlage im Detail | → | 20 |
| --- | --- | --- |
| Argumente | → | 26 |
| Abstimmungstext | → | 30 |
* *

## Wollen Sie die Volksinitiative Abstimmungsfrage

Abstimmungsfrage

# Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebens mittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen?

## Nein Empfehlung von

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

## Nein

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit.
Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der
Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernäh
rungs gewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten ver
ursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und
Konsumenten einschränken.

admin.ch/ernaehrungsinitiative

## Ja Empfehlung des

## Empfehlung des

## Initiativkomitees

## Ja

Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute
nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst
zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt.
Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor
allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser
stärken.

initiative-fuer-eine-sichere-ernaehrung.ch
* *

## Im Detail

# Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
* *

9

## Ausgangslage

Dauernde
und bewaffnete
Neutralität

Neutralität in
der Verfassung

Neutralität
im Völkerrecht

Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt.
Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz
bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität
der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität.

Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der
Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die
Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament
nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der
Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und
Wohlstand zu schützen.

Angriff auf
neutrale Staaten

Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im
Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die
Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die
Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat
gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter
anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen,
kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den
Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen.
Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der
Anwendung der Neutralität.

Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das
Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu
auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.
* *

10

Neutralität in
der Praxis

Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der
Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die
Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und
wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz
Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität
geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt,
1
wie regelmässige Umfragen zeigen.

Neutralität
und gute Dienste

Neutralitätspraxis
und Krieg gegen
die Ukraine

Kritik an Übernahme
von Sanktionen

Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als
Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste
anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen
Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden.

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die
Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert.
Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische
Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen
der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und
dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt
und welche nicht.

Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass
die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die
Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die
Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor
diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht.

1 Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH
Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie
«Sicherheit»).
* *

11

Forderungen der Initiative

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in
einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll
ausdrücklich stehen, dass:

– die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist,

– die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis
beitreten darf,

## Wesentliche Forderungen bereits erfüllt

– eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig
ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird
oder ein solcher Angriff vorbereitet wird,

– sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf,

– die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen krieg
führende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen
sind Sanktionen der UNO),

– die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können,

– die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin
nutzen soll.

Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates
und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

– Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher
bereits immerwährend.

– Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute
keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B.
der NATO).

– Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.

– Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen.
Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.

– Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die
Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.
* *

12

Folgen der Initiative

Einschränkung
der Verteidigungs
fähigkeit

Keine Wahl bei
Sanktionen

Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die
Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen,
insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei
Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder
nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die
Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis
mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die
Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen
zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn
die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein
solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der
Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung
der Schweizer Rüstungsindustrie führen.

Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung,
wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum
der Schweiz einschränken:

Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz
internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten
übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die
Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU
gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen
hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen
allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen
werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der
Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz,
teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwä-
gung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die
Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine
die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer
Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten.
* *

13
* *

14

## Argumente

## Initiativkomitee

## Neutralität oder Krieg

Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhun derte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Sie schützt uns nur, wenn sie glaub würdig und verlässlich bleibt. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt.

Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor
den Schrecken des Krieges bewahrt. Neutralität bedeutet,
keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und
umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.

Nicht von Fall zu Fall

## Nicht militärische Zwangsmass nahmen töten

Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern
immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Unser Land darf keinem Militär-
oder Verteidigungsbündnis beitreten. Die gefährliche
Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in
militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Der Schweiz ging
es immer besser, wenn sie an der strikten Neutralität festhielt.
Dabei ist wichtig, dass der Staat, Regierung und Parlament,
strikt neutral bleiben. Es gibt aber keine Gesinnungsneutralität
für die Bürgerinnen und Bürger. Jeder kann seine eigene
Meinung sagen. Die Neutralität schützt die Meinungsfreiheit.

Zur umfassenden Neutralität gehört der Verzicht auf
wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen treffen
selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung,
besonders Frauen und Kinder. Sie führen zu Hunger, Not und
Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen.
* *

15

Die schweizerische Neutralität stoppt Machtmissbrauch und Kriegsrausch

Neutralität stiftet Frieden

Empfehlung des Initiativkomitees

Neutralität ist der Schutzschild, der die Schweiz stark
gemacht hat. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene
Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf
Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen.

Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegen-
über der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu
verhindern und Frieden zu fördern. Sie leistet für alle Leidtragenden humanitäre Hilfe. Die Weltlage verschlimmert sich.
Deshalb muss die Schweiz gerade jetzt an ihrer bewährten
Neutralität festhalten.

Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitäts
initiative.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

neutralitaet-ja.ch
* *

16

## Argumente

## Bundesrat und Parlament

Handlungsspiel raum im Interesse der Schweiz

Gefährdet die Sicherheit der Schweiz

Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Bundesrat und Parlament sind vom Wert der Neutralität überzeugt. Die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Sie ist gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage wichtig. Die Initiative würde diesen notwendigen Spielraum stark einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab:

Die Schweiz ist und bleibt neutral. Sie wendet die Neutralität gezielt für ihre Interessen an. Dafür braucht es Handlungsspielraum. Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das
Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Die Initiative
möchte die Neutralität dagegen starr definieren. Damit
schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der
Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis
anhin zu schützen.

## Rüstungsindustrie würde geschwächt

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch
die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst
geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die
Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das
gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen,
in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche
Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt.

Um sich zu verteidigen, braucht die Schweiz eine starke
Rüstungsindustrie. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt
dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Dadurch gefährdet die Initiative die Schweizer
Technologie- und Rüstungsbranche.
* *

17

Kurswechsel in Sanktionspolitik

Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sie setzt sich für
das Völkerrecht ein. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument,
um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der
internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung
profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse.
Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen
kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte
negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der
Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen
anderer Staaten auslösen.

Kein Mehrwert

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Die Initiative verankert teilweise bereits gelebte Praxis.
Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht,
wie in der Sicherheits- und Sanktionspolitik, schadet sie den
Inte ressen der Schweiz.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen
Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen.

## Nein

admin.ch/neutralitaetsinitiative
* *

18

## §

## Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss

# Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Abstimmungstext

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität Bundesbeschluss
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen
(Neutralitätsinitiative)» Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
vom 20. März 2026

vom 20. März 2026
vom 20. März 2026
vom 20. März 2026

gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,

_Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,_ 1
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 2,

nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative
nach Prüfung der am 11. April 2024 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung2 eingereichten Volksinitiative 1,

«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»,

«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Prüfung der am 11. April 20242 eingereichten Volksinitiative 3
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024,
«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20243,
beschliesst:3
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024,
_beschliesst:_

_beschliesst:_

## Art. 1 Art. 1 1

Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
Art. 1 1
(Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter- Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
(Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität
breitet.
breitet. (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unter-
2 Sie lautet:

breitet. 2
Sie lautet:
2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

_Art. 54a_ Schweizerische Neutralität
_Art. 54a⁴_ Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

_Art. 54a_ 4Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist

122 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri- Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist
schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung
eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militäri-schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

schen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen

eines solchen Angriffs. 3
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg- Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen
führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der
Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen krieg-führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von
führende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und

nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten. 4
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-Lö-
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung. 4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lö-
sung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

1 SR 101

21 SR BBl 101 2024 1206

132 BBl BBl SR 101 2024 2024 3136 1206

243 BBl Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von BBl 2024 2024 3136 1206
34 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen BBl 2024 3136
4 der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von
geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung. der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen
* *

19

Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
* *

20

Im Detail

# Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trink wasser (Ernährungsinitiative)»

| Argumente Initiativkomitee | $rightarrow$ | 26 |
| --- | --- | --- |
| Argumente Bundesrat und Parlament | $rightarrow$ | 28 |
| Abstimmungstext | $rightarrow$ | 30 |
* *

21

Ausgangslage
Lebensmittel
versorgung

Umweltschutz in der
Landwirtschaft

Weiterentwicklung
der Agrarpolitik

Forderungen der Initiative

Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute etwas
weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz
konsumiert werden. Der Rest kommt aus dem Ausland. Zur
Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die
Schweiz also auf Importe angewiesen. Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der
Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut.

Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu
schützen. In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt. So
werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel
mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt.

Trotz dieser Fortschritte sehen Bundesrat und Parlament
weiteren Handlungsbedarf. Das Parlament hat den Bundesrat
deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten. Der Bundesrat hat im Februar
2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3. Quartal 2026
1
eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert. Um mit der gleichen Flä-
che mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger
tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und
konsumiert werden. Weiter will die Initiative, dass sauberes
Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu
denen die Bevölkerung Zugang haben muss. Zudem will sie die
Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und
die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger
weiter reduzieren. Die Vorgaben der Initiative müssen innert
zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden.

1 Agrarpolitik 2030+ ( blw.admin.ch > Agrarpolitik > Laufende
agrarpolitische Projekte > Agrarpolitik 2030+); bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates am 19. Juni 2026 lag die
Vernehmlassungsvorlage noch nicht vor.
* *

22

Selbstversorgung
stärken

Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte
ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst. Der sogenannte Netto-
Selbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren
2
2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent. Das Initiativkomitee
fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf
mindestens 70 Prozent. Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen. Auch für den Bundesrat ist die
Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades ein Anliegen. Er
sieht vor, diesen bis ins Jahr 2050 auf mindestens 50 Prozent zu
3
erhöhen.

## Selbstversorgungsgrad

Der Selbstversorgungsgrad gibt an, welcher Anteil der im Inland
konsumierten Lebensmittel auch im Inland produziert wird – gemessen in Kalorien. Es wird zwischen Brutto-Selbstversorgungsgrad
und Netto-Selbstversorgungsgrad unterschieden. Beim Netto-
Selbstversorgungsgrad wird berücksichtigt, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Für die Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades wird die im Inland
produzierte Menge an tierischen Lebensmitteln um den Anteil
reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird.

Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie
widerstandsfähig ein Land gegenüber internationalen Liefer
engpässen oder Krisen ist. Der Selbstversorgungsgrad erlaubt aber
keine Aussage darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu
einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren
Lebensmitteln hat. Er zeigt auch nicht auf, wie stark die Schweizer
Landwirtschaft von wichtigen Produktionsmitteln, wie zum Beispiel
Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut, abhängig ist. Diese
werden häufig aus dem Ausland eingeführt.

2 Der Agrarbericht 2025 weist aus, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad 2022 und 2023 bei 46 Prozent lag und 2024 bei 42 Prozent
( agrarbericht.ch > Markt > Selbstversorgungsgrad).
3 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik», Bericht des Bundes
rates vom 22. Juni 2022 in Erfüllung der Postulate 20.3931 der
WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom
2. Februar
Botschaft des Bundesrates25.067 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». VolksinitiativeAnzeigen

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250067

Beschreibung

Botschaft vom 13. August 2025 zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.08.2025
Bundesrat empfiehlt Ablehnung der «Ernährungsinitiative»
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Die Ziele der Initiative wären nur mit tiefgreifenden staatlichen Interventionen erreichbar. Berechtigte Anliegen der Initiative wird der Bundesrat auch bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 berücksichtigen.
Am 16. August 2024 war die sogenannte «Ernährungsinitiative» eingereicht worden. Sie sieht die Stärkung der Selbstversorgung, die Sicherung der Grundwasserressourcen sowie die Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft vor und verlangt unter anderem, dass die Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf die Produktion und den Konsum von pflanzlichen statt tierischen Lebensmitteln ausgerichtet wird. Die Ernährungssicherheit soll durch eine Steigerung des Netto-Selbstversorgungsgrads von heute 46 Prozent auf mindestens 70 Prozent erhöht werden. Weiter fordert die Initiative die Sicherstellung von genügend sauberem Trinkwasser, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit. Die in den Umweltzielen Landwirtschaft festgelegten Höchstwerte für Dünger- bzw. Nährstoffeinträge in die Umwelt dürfen nicht mehr überschritten werden. Die Ziele sollen bis 10 Jahre nach Annahme der Initiative erreicht werden.

Ziele der Initiative nur mit tiefgreifenden staatlichen Eingriffen erreichbar
Aus Sicht des Bundesrats sind die Ziele der Ernährungsinitiative innerhalb der von ihr vorgegebenen Fristen nicht realistisch. Dies gilt insbesondere für die geforderte Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades von heute 46 Prozent auf mindestens 70 Prozent bei gleichzeitiger Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft. Dafür müsste die Produktion und der Konsum von Fleisch stark reduziert und die pflanzliche Produktion zur menschlichen Ernährung stark ausgeweitet werden. Dies wäre nur möglich, wenn der Staat massiv in die Produktion und in den Konsum von Lebensmitteln eingreifen würde. Die kurze Umsetzungsfrist hätte zudem zur Folge, dass bestehende Infrastrukturen direkt in der Landwirtschaft oder in den vor- und nachgelagerten Stufen nicht vollständig amortisiert werden könnten. Um eine sozialverträgliche Entwicklung des Sektors sicherzustellen, wären umfassende finanzielle Unterstützungsmassnahmen des Bundes erforderlich.

Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 wird der Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie zur administrativen Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe vorschlagen. Gleichzeitig wird die Vorlage wichtige Anliegen der Initiative wie die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Land- und Ernährungswirtschaft aufnehmen. Dabei wird der Bundesrat erreichbare Ziele und einen realistischen Zeitrahmen festlegen. Der Bundesrat wird die Vorschläge zur künftigen Agrarpolitik voraussichtlich 2026 behandeln. Eine zusätzliche Verfassungsgrundlage, wie sie die Initiative fordert, ist dazu nicht notwendig.
Der Bundesrat empfiehlt daher die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Ernährungsinitiative

Verhandlungen

SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.12.2025
Kaum Unterstützung für Ernährungsinitiative im Nationalrat
Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Grundsatzdebatte über die Landwirtschaftspolitik geführt. Er nahm seine Beratungen über die Ernährungsinitiative auf. Das Volksbegehren dürfte es im Parlament schwer haben: Alle Fraktionen sprachen sich dagegen aus.
Entscheide zur Initiative mit dem offiziellen Titel "Für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser" fällte die grosse Kammer noch keine.
Die Ernährungsinitiative verlangt, die Lebensmittelproduktion vermehrt auf pflanzliche Kost auszurichten. Konkret fordert sie einen Netto-Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln von mindestens 70 Prozent. Das Ziel soll innert zehn Jahren erreicht werden. Zudem verlangt die Initiative unter anderem die Sicherung der Grundwasserressourcen und der Fruchtbarkeit der Böden. Dabei geht es namentlich um den Eintrag von Stickstoffverbindungen und Phosphor.
Heute liegt der Selbstversorgungsgrad nach Angaben des Bundesrats bei 46 Prozent. Hinter der Initiative stehen Franziska Herren vom Verein "Sauberes Wasser für alle" sowie sechs weitere Personen. Herren war bereits treibende Kraft der 2021 an der Urne abgelehnten Trinkwasserinitiative.

Vorbehalte in allen Lagern
Der Bundesrat ist gegen die Initiative. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats beantragt mit 23 Stimmen und zwei Enthaltungen, aber ohne Gegenstimme ein Nein.
Sowohl die Landesregierung als auch die vorberatende Kommission wenden ein, die Initiative könne nur mit tiefen Eingriffen in die Produktion und den Konsum von Lebensmitteln erreicht werden. Die Wahlfreiheit würde drastisch eingeschränkt.
Auch im Ratsplenum gab es kaum Unterstützung für das Volksbegehren. Den geforderten Selbstversorgungsgrad habe die Schweiz selbst zur Zeit der Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg nicht vollständig erreicht, sagte Olivier Feller (FDP/VD) namens der vorberatenden Kommission. Es sei fraglich, ob die Bevölkerung zu den damaligen Opfern bereit sei. Damals habe man Parkflächen und Sportplätze umgegraben.
Martin Hübscher (SVP/ZH) kritisierte, die Umsetzung der Initiative ginge auf Kosten der Biodiversitätsflächen. Er warnte als zweiter Kommissionssprecher zudem vor steigenden Lebensmittelpreisen.

Radikal andere Ernährung
Markus Ritter (Mitte/SG) erinnerte daran, dass es in der Schweiz heute weniger Kulturland gebe als während des Zweiten Weltkriegs. Damals seien Lebensmittel rationiert gewesen. Um die Ziele der Initiative zu erreichen, müsste man den Konsum von Milchprodukten, Eiern und Fleisch drastisch einschränken. "Ribelmais, Griessmus und Haferbrei kämen wieder auf unsere Tische", sagte der Mitte-Fraktionssprecher und Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes.
Die Initiative verkenne die Realität in der Landwirtschaft, sagte SVP-Fraktionssprecherin Katja Riem (BE): "Wir leben in einem Land, in dem grosse Teile der Flächen nur dank tierischer Nutzung produktiv sind". Wie zahlreiche andere Rednerinnen und Redner stellte sie sich zudem gegen eine Bevormundung der Bevölkerung.
Daniela Schneeberger (FDP/BL) sagte im Namen der freisinnigen Fraktion, die Initiative wolle eine vegane Ernährung forcieren. Das Volksbegehren sei unsozial, da höhere Lebensmittelpreise besonders Haushalte mit geringem Einkommen träfen.

Verständnis für Grundanliegen
Auch aus dem linken Lager gab es Kritik. Eine Mehrheit ihrer Fraktion werde das Volksbegehren ablehnen, kündigte Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) an. Die Initiative werfe berechtigte Fragen auf, sagte sie. Die Forderungen der Initiative seien aber für ein kleines Land wie die Schweiz unrealistisch. Die volkswirtschaftlichen Kosten wären gewaltig.
Ein Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent sei unrealistisch und die Umsetzungsfrist von zehn Jahren zu kurz, befand auch Jacqueline Badran (SP/ZH). Abgesehen von diesen Elementen sei die Initiative aber inhaltlich richtig.
Badran warf der bürgerlichen Mehrheit vor, die im Abstimmungskampf zur Trinkwasserinitiative gemachten Versprechen zu brechen, beispielsweise im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel. Sie warnte vor irreversiblen Schäden für Trinkwasser und Biodiversität.
Auch die Grünliberalen unterstrichen, die Frage der nachhaltigen Nutzung von Böden und Trinkwasser sei wichtig. Céline Weber (GLP/VD) warnte aber vor Protektionismus. "Die Schweiz ist keine Insel". Steigende Lebensmittelpreise würden dem Einkaufstourismus Vorschub leisten. Verschiedene Rednerinnen und Redner warnten zudem vor einem Verlust von Arbeitsplätzen insbesondere in der Nahrungsmittelindustrie, bei Käsereien und Metzgereien.

SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.12.2025
Nationalrat will von der Ernährungsinitiative nichts wissen
Der Nationalrat will nichts wissen von der Ernährungsinitiative. Keine einzige Fraktion befürwortet das Begehren, das in den Worten vieler Ratsmitglieder diktieren würde, was auf den Teller kommt. Auch eine alternative, weniger weit gehende Verfassungsbestimmung lehnte der Rat ab.
Seine Nein-Empfehlung beschloss der Nationalrat am Mittwoch ohne Abstimmung, entsprechend dem unbestrittenen Antrag der zuständigen Kommission. Die Initiative "Für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser" verlangt, die Lebensmittelproduktion vermehrt auf pflanzliche Kost auszurichten.

70 Prozent Netto-Selbstversorgung
Die Selbstversorgung soll laut Initiativtext verstärkt werden. Konkret soll der Netto-Selbstversorgungsgrad auf mindestens 70 Prozent steigen, und das innert zehn Jahren. Zudem sollen die Grundwasserressourcen und die Fruchtbarkeit der Böden gesichert sein. Dabei geht es namentlich um den Eintrag von Stickstoffverbindungen und Phosphor.
Heute liegt der Selbstversorgungsgrad nach Angaben des Bundesrats bei 46 Prozent. Hinter der Initiative stehen Franziska Herren vom Verein "Sauberes Wasser für alle" sowie sechs weitere Personen. Herren war bereits treibende Kraft der 2021 an der Urne abgelehnten Trinkwasserinitiative.
Den geforderten Netto-Selbstversorgungsgrad nannten zahlreiche Nationalratsmitglieder unrealistisch. Während der Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg sei er nicht vollständig erreicht worden, sagte etwa Olivier Feller (FDP/VD). Es sei fraglich, ob die Bevölkerung zu den damaligen Opfern bereit sei. Damals habe man Parkflächen und Sportplätze umgegraben.

"Ribelmais, Griessmus und Haferbrei"
Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) erinnerte daran, dass es in der Schweiz heute weniger Kulturland gebe als während des Zweiten Weltkriegs. Damals seien Lebensmittel rationiert gewesen. Um die Ziele der Initiative zu erreichen, müsste man den Konsum von Milchprodukten, Eiern und Fleisch drastisch einschränken. "Ribelmais, Griessmus und Haferbrei kämen wieder auf unsere Tische."
Nadja Umbricht Pieren (SVP/BE) sprach von "staatlichem Vegan-Zwang". Mündige Menschen könnten selbst entscheiden, was eine gesunde Ernährung sei. Inländische tierische Produkte würden mit der Initiative zum Luxusgut, das sich nur noch wenige leisten könnten. Erschwinglicher könnten nur Produkte aus dem Ausland sein.
Viehzucht gehöre zur Schweizer Kultur, sagte Nicolas Kolly (SVP/FR). In den Voralpen und Alpen würden keine Sonnenblumen gepflanzt, um veganen Greyerzer oder Raclettekäse herzustellen. Lukas Reimann (SVP/SG) wollte die Selbstversorgung steigern. Würden Nahrungsmittel in Krisenzeiten knapp, schaue jedes Land für sich, mahnte er.

"Es kann nicht so weitergehen"
Einmal mehr werde längst Diskutiertes und Entschiedenes diskutiert, stellte Simone de Montmollin (FDP/GE) fest. Der Wechsel zu mehr Nachhaltigkeit müsse mit den Bauern, Bäuerinnen, Konsumenten und Konsumentinnen erfolgen.
Bei SP, Grünen und GLP fanden die Initiantinnen und Initianten mehr Gehör, und sie wollten zumindest den Erhalt der Gewässerqualität, der Boden-Fruchtbarkeit und der Biodiversität in die Verfassung schreiben. Der von ihnen vorgeschlagene direkte Gegenvorschlag kam aber mit 73 gegen 121 Stimmen nicht durch.
"Wir können nicht so tun, als hätte unsere Nahrungsmittelproduktion keine problematischen Folgen", sagte Ueli Schmezer (SP/BE). Abhilfe zu schaffen, heisse standortgerecht produzieren, mit dem vorhandenen Futter und mit weniger Hochleistung.
"Wie es ist, kann es nicht weitergehen, da haben die Initiantinnen und Initianten Recht", sagte auch Gabriela Suter (SP/AG). Der Gegenvorschlag mache umsetzbar, was die Initiative als Probleme benenne. Er sei eine pragmatische Antwort auf ein gesellschaftlich relevantes Problem, fügte Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) hinzu.

In der Agrarpolitik ab 2030
Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, und er wollte auch keinen Gegenvorschlag dazu. Mit seiner Agrarpolitik ab 2030 wolle der Bundesrat die Anliegen der Initiative aufnehmen, versicherte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat. "Er wird dabei realistische Ziele und eine realistische Agenda vorlegen."

SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 17.03.2026
Ernährungsinitiative bleibt im Parlament chancenlos
Das Parlament erteilt der Ernährungsinitiative eine Absage. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat das Volksbegehren oppositionslos abgelehnt. Die Räte befürchten zu weit gehende Eingriffe in die Landwirtschaft und die Ernährungsweise der Bevölkerung.
Mit ihrem Entscheid folgte die kleine Kammer der Wirtschaftskommission des Ständerats. Diese hatte mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung, aber ohne Gegenstimme, ein Nein zur Initiative beantragt. Einen anders lautenden Antrag gab es wie schon bei der Behandlung des Geschäfts im Nationalrat während der Wintersession keinen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Frist von zehn Jahren
Die Initiative mit dem offiziellen Titel "Für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser" verlangt, die Lebensmittelproduktion vermehrt auf pflanzliche Kost auszurichten. Konkret fordert sie einen Netto-Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln von mindestens 70 Prozent. Das Ziel soll innert zehn Jahren erreicht werden.
Zudem verlangt die Initiative unter anderem die Sicherung der Grundwasserressourcen und der Fruchtbarkeit der Böden. Dabei geht es namentlich um den Eintrag von Stickstoffverbindungen und Phosphor.
Heute liegt der Selbstversorgungsgrad nach Angaben des Bundesrats bei 46 Prozent. Hinter der Initiative stehen Franziska Herren vom Verein "Sauberes Wasser für alle" sowie sechs weitere Personen. Herren war bereits treibende Kraft der 2021 an der Urne abgelehnten Trinkwasserinitiative.
Wie schon in der vorberatenden Kommission wurden auch in der Debatte gewisse Sympathien für das Grundanliegen der Initiative geäussert. Gerade angesichts der heutigen geopolitischen Gegebenheiten seien die Ernährungssicherheit und eine möglichst grosse Ernährungsautonomie ein wichtiges Thema, schrieb die ständerätliche Wirtschaftskommission nach der Beratung der Initiative im Januar.

Viel Grasland in der Schweiz
Allerdings überwogen bereits in der Kommission Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit der Initiative. Insbesondere die Forderung eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70 Prozent in Kombination mit der kurzen geforderten Frist sei unrealistisch, lautete der Einwand.
Die Schweiz bestehe überwiegend aus Grasland, grossen Voralpen- und Alpgebieten sowie weiteren grünen Flächen im Mittellland, sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG): "Gras kann bekanntlich vom Menschen nicht direkt verwertet werden und wird darum durch die Rindviehhaltung nutzbar gemacht." Auch weitere Ziele der Initiative seien nur mit massiven Eingriffen in die landwirtschaftliche Produktion umsetzbar.
Der Grundgedanke der Initiative sei richtig, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). "Die Umweltziele, auf die sich die Initiative bezieht, sind selbstverständlich unterstützungswürdig." Ohne intakte Ökosysteme gebe es längerfristig in der Schweiz keine Ernährungssicherheit. "Die Initiative weist zurecht auf bestehende Probleme hin. Der Weg ist aber zu extrem."
Wenn Fleisch nicht mehr in der Schweiz produziert werde, werde es einfach im Ausland gekauft, sagte Werner Salzmann (SVP/BE). Das sei nicht sinnvoll. Salzmann vertrat zudem die Ansicht, das eigentliche Problem für die Ernährungssicherheit sei die Zuwanderung: "Land wird überbaut. Mehr Leute kommen ins Land. Das ist der Grund, warum die Produktionsfläche pro Person abnimmt."

Warnung vor Ernährungs-Diktat
Die Initiative brächte eine Art Diktat darüber, was auf den Teller komme, sagte Isabelle Chassot (Mitte/FR). Es sei zudem unrealistisch anzunehmen, dass auf heute für die Viehwirtschaft genutzten Flächen künftig überall Getreide angebaut würde. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass sie nicht mehr bewirtschaftet würden.
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hatte sich bereits Anfang Januar an einer Medienkonferenz gegen die Initiative in Stellung gebracht. Das Volksbegehren sei "eine Zwängerei und Utopie", sagte SBV-Direktor Martin Rufer damals.
Um das angestrebte Ziel von 70 Prozent Netto-Selbstversorgungsgrad zu erreichen, müsste der Staat laut dem SBV die Grenzen schliessen und die Bevölkerung zu einer mehrheitlich veganen Ernährung zwingen. Die Initiative ziele in erster Linie auf die tierische Produktion. Doch mit ihren Auflagen schwäche sie auch den Pflanzenbau.

Gegenvorschlag war kein Thema mehr
Einen Gegenvorschlag zur Initiative wird es nicht geben. Im Nationalrat hatte die sich die Ratslinke im Dezember für einen Gegenvorschlag eingesetzt, der sich auf die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie den Schutz von Gewässerqualität, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität beschränkt. Sie hatte dafür aber keine Mehrheit gefunden. Im Ständerat lag kein entsprechender Antrag vor.
Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab, und auch er wollte keinen Gegenvorschlag dazu. Mit seiner Agrarpolitik ab 2030 wolle der Bundesrat die Umwelt-Anliegen der Initiative aufnehmen, versicherte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wie bereits während der Nationalratsdebatte im Dezember.

Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Amtliche Kurzinformation (admin.ch)admin.ch · ErnährungsinitiativeAnzeigen

https://www.admin.ch/de/ernaehrungsinitiative

Kurzbeschreibung des Bundes

Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.

Amtliche Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen?
Standpunkte (zugeschrieben)admin.ch · Standpunkte · ErnährungsinitiativeAnzeigen

https://www.admin.ch/de/ernaehrungsinitiative

Zugeschriebene Standpunkte (keine Feststellung von Tatsachen):

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernährungsgewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten verursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken.

Empfehlung des Initiativkomitees

Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt. Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser stärken.

Hinweise zum Text

Volksinitiative · Geschäft 25.067

Prüfen